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Pkw-Fahrerin erfasst E-Scooter mit zwei Jugendlichen

Lenkstange E-Scooter

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. Oktober 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Stephanskirchen / Landkreis Rosenheim – Eine 50-jährige Autofahrerin übersah beim Ausfahren von einer Tankstelle in Stephanskirchen (Landkreis Rosenheim) einen 14-jährigen Stephanskirchner und seinen 12-jährigen Bruder, die mit einem E-Scooter unterwegs waren. 

Nach den Angaben der Polizei wollte die 50-jährige Rosenheimerin mit ihrem Nissan von deiner Tankstelle in der Salzburger Straße in Stephanskirchen aus in den fließenden Verkehr einfahren. Dabei übersah sie den von links kommenden E-Scooter mit den Geschwistern. Die Jugendlichen stürzten und verletzten sich leicht.
Gegen die Autofahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung infolge eines Verkehrsunfalls eingeleitet. Auber auch der junge Stephanskirchner kommt nicht ungeschoren davon. Weil es nicht erlaubt ist, einen E-Scooter zu zweit zu nutzen, muss auch er mit polizeilichen Konsequenzen rechnen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es auch für die Nutzung von E-Scootern Regeln gibt, an die man sich halten muss. So darf ein E-Scooter nur von einer Person genutzt werden. Mindestalter 14 Jahre.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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