Rosenheim – Die Stadt Rosenheim informiert zum Thema Datenübermittlung: Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen. Dagegen kann man Widerspruch einlegen. Einzelheiten hier:
Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen. So werden Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören, Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen, Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie Daten an Adressbuchverlage übermittelt.
Zudem müssen die Meldebehörden jedes Jahr zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Personen melden, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dies hat den Zweck, dass die Bundeswehr den jungen Frauen und Männern Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zusenden kann.
Gegen all diese Übermittlungen der Daten kann widersprochen werden. Die Übermittlungssperre kann persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt der Stadt Rosenheim, schriftlich oder per Online-Antrag eingetragen werden. Nähere Informationen dazu finden sich auf der städtischen Homepage hier.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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