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„Guter Bekannter“ begleicht Justizschulden für 22-jährige

Polizeiabzeichen: Symbolfoto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

2. November 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Kiefersfelden / Landkreis Rosenheim – Die Bundespolizei hat an der A93 bei Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) eine 22-jährige Rumänin mit einem Haftbefehl wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ konfrontiert. Ein „guter Bekannter“ reiste an und beglich ihre Justizschulden – bekam aber dann auch selbst Probleme.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Mittwochnacht (30. Oktober) hat die Bundespolizei an der A93 bei Kiefersfelden eine 22-Jährige mit einem Haftbefehl konfrontiert. Demnach hatte die Rumänin eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe zu zahlen oder ersatzweise einen Gefängnisaufenthalt hinzunehmen.
Die junge Frau war als Mitfahrerin in einem in Rumänien zugelassenen Auto unterwegs. Bei der Überprüfung ihrer Personalien in der Grenzkontrollstelle fanden die Bundespolizisten heraus, dass das Amtsgericht Straubing im März dieses Jahres einen Strafbefehl gegen die rumänische Staatsangehörige erlassen hatte. Wegen „Ausübung der verbotenen Prostitution“ musste sie rund 3.600 Euro zahlen oder ersatzweise einen knappen Monat ins Gefängnis gehen. Ihre Justizschulden konnte sie zunächst nicht begleichen. Um die drohende Einlieferung in eine Haftanstalt zu verhindern, bat sie einen „guten Bekannten“ telefonisch um finanzielle Unterstützung.

Der verständigte Landsmann kam – nach mehrstündiger Anreise – prompt in die Kontrollstelle und zahlte für die Rumänin den geforderten Betrag. Damit konnte diese ihre Reise fortsetzen. Ihr Bekannter hingegen musste noch eine Weile bleiben. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien fest, dass die Staatsanwaltschaften in Würzburg und Koblenz wegen verschiedener Ermittlungsverfahren an der Erreichbarkeit des 39-Jährigen interessiert waren. Erst nachdem sein Wohnsitz einschließlich der Anschrift in Rumänien geklärt und festgehalten war, durfte er am frühen Donnerstagmorgen seine Heimreise antreten.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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