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Rosenheim: Bundespolizei bringt gesuchten Nigerianer ins Gefängnis

Bundespolizei am Rosenheimer Bahnhof. Foto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

12. November 2024

Lesezeit: < 1 Minute(n)

Rosenheim – Die Bundespolizei hat am gestrigen Montag (11.11.2024) einen Nigerianer, der ohne Fahrkarte von Kufstein nach München fahren wollte, in Rosenheim verhaftet und anschließend ins Gefängnis gebracht. Dort wird er vorerst mehrere Monate bleiben müssen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Während der Fahrt in einer Regionalbahn konnte der 39-Jährige gegenüber der Zugbegleiterin keinen Fahrschein vorweisen. Diese zog daraufhin eine im Zug mitreisende Beamtin der Polizeiinspektion Rosenheim hinzu, um anlässlich der anstehenden Fahrpreisnacherhebung eine Personalienfeststellung durchführen zu lassen. Da der Afrikaner aber auch nicht in der Lage war, sich auszuweisen, sorgte die Polizistin dafür, dass eine Streife der Bundespolizei den Mann beim Halt des Zuges am Rosenheimer Bahnhof festnehmen konnte. Er wurde der Leistungserschleichung sowie der illegalen Einreise beschuldigt.
Mithilfe aufgefundener italienischer Dokumente, die der Nigerianer bei sich trug, sowie seiner Fingerabdrücke ließ sich wenig später seine Identität belegen. Es stellte sich heraus, dass gegen ihn seit Juli dieses Jahres ein Strafbefehl des Amtsgerichts Rosenheim vorlag. Demnach hatte der nigerianische Staatsangehörige wegen eines früheren illegalen Einreiseversuchs eine Geldstrafe in Höhe von rund 2.100 Euro einschließlich Verfahrenskosten zu zahlen.

Da er nicht über diese Summe verfügte, kam die vom Gericht ersatzweise festgelegte 99-tägige Freiheitsstrafe zum Tragen. Die Beamten lieferten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau am Chiemsee ein. Für diesen vorübergehenden Aufenthaltsort des Inhaftierten interessiert sich anlässlich eines weiteren Verfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz im Übrigen die Staatsanwaltschaft in Offenburg. Darüber hinaus wird er sich angesichts der letzten Zugreise ohne Fahrschein und der Einreise ohne Papiere voraussichtlich wegen Leistungserschleichung und unerlaubter Einreise zu verantworten haben.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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