Bayern – Die Vorweihnachtszeit steht vor der Tür – und damit hat die Bundespolizeidirektion München temporäre Mitführverbote für gefährliche Gegenstände an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München erlassen.
Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Für den Zeitraum ab 23. November 2024, 9 Uhr bis zum 24. Dezember 2024, 16 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe Aschaffenburg, Augsburg, Nürnberg, Regensburg und Würzburg sowie mehrere Münchner Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.
Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des zur Vorweihnachtszeit erhöhten Reiseverkehrs in bayerischen Bahnhöfen zu gewährleisten.
Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt an den nachfolgenden Bahnhöfen und S-Bahnhaltepunkten zu folgenden Zeiten:
Hauptbahnhof Aschaffenburg: 23. November, 09:00 Uhr bis 23. Dezember, 06:00 Uhr Hauptbahnhof Regensburg: 25. November, 09:00 Uhr bis 24. Dezember, 06:00 Uhr Hauptbahnhof Augsburg: 25. November, 15:00 Uhr bis 24. Dezember, 15:00 Uhr Hauptbahnhof Nürnberg: 29. November, 08:00 Uhr bis 24. Dezember, 16:00 Uhr Hauptbahnhof Würzburg: 29. November, 15:00 Uhr bis 24. Dezember, 06:00 Uhr Hauptbahnhof München (inklusive S-Bahnsteige), Ostbahnhof und Bahnhof Pasing sowie an den S-Bahnhaltepunkten Marienplatz und Karlsplatz (Stachus): 29. November, 10:00 Uhr bis 24. Dezember, 15:00 Uhr
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügungen umfasst alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.
Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den oben genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und – unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz – ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizie / Beitragsbild: Fotomontage – Foto:re und Grafik Bundespolizei)


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