Bayern – Der Wassercent in Bayern kommt wohl. Am gestrigen Donnerstag (12.12.2024) haben Die Landtagsfraktionen von CSU und Freie Wähler haben dafür Eckpunkte vorgelegt. Zustimmung kommt von Bayern Umweltminister Thorsten Glauber. Der Bayerische Bauernverband hat noch Zweifel an einer gerechten Umsetzung.
13 von 16 Bundesländer erheben derzeit bereits den sogenannanten „Wasserent“. Nun also soll er auch in Bayern eingeführr werden.Laut einem Bericht auf Br.de sieht der Entwurf vor, dass das Entgeld für alle Verbraucher und Betriebe fällig wird. Bayernweit soll der „Wassercent2 einheitlich zehn Cent pro Kubikmeter Wasser betragen. Privatpersonen müssen sich damit auf Mehrkosten von vier bis fünf Euro jährich einstellen.
Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber wertet die Einführung eines Wassercent als gute Nachricht. „Ich habe mich immer für einen Wassercent ausgesprochen. Wasser ist das oberste Gut. Wir geben unserer kostbarsten Ressource einen Preis“, so Glauber in einer Pressemitteilung. Der Wassercent bereite den Weg für noch mehr Wasserschutz in Bayern. Etwa 60 bis 80 Millionen Euro pro Jahr könnten, seiner Meinung nach, künftig zusätzlich in Maßnahmen zum Wasserschutz und eine sichere Wasserversorgung fließen. „Der Wassercent kann damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Wasserversorgung leisten. Die Einnahmen werden streng zweckgebunden in den Schutz unseres bayerischen Wassers investiert“, so Glauber.
BBV fordert Freigrenzen für alle Landwirtschaftsbetriebe
Der Bayerische Bauernverband (BBV) macht sich derweilen für Freigrenzen für alle Landwirtschaftsbetriebe stark. „Der angekündigte Praxischeck muss im nächsten Schritt zeigen, dass die Umsetzung tatsächlich gerecht, fair, einfach und nachhaltig angegangen wird“, so Matthias Borst, stellvertretender Generalsekretär des Bayerischen Bauernverbandes zum Wassercent. Die Staatsregierung sei nun gefordert, im angekündigten Praxischeck praktikable Lösungen vorzulegen.
Eine echte Freigrenze für alle Landwirtschaftsbetriebe sollte, seiner Meinung nach, ebenso die Betriebe am Netz des öffentlichen Wasserversorgers beinhalten. „Schließlich stellen die landwirtschaftlichen Betriebe die Lebensmittelversorgung sicher. Hierfür braucht es eine unbürokratische Umsetzung“, sagt Borst. Im Entwurf fehlt aus Sicht des BBV außerdem die Anerkennung der Tatsache, dass das in der Landwirtschaft verwendete Wasser zum Großteil wieder dem regionalen Landschaftswasserhaushalt zu Gute komme und nicht verbraucht wede. Der Bauernverband will den weiteren Prozess bis zur Gesetzgebung intensiv begleiten und die berufsständischen Forderungen weiterhin mit Nachdruck vertreten.
(Quelle: Pressemitteilungen Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und BBV / Beitragsbild: Symbolfoto re)
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