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Bundestagswahl 2025: Das gibt es in Bruckmühl zu beachten

Wahlkampf. Symbolfoto re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. Januar 2025

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Bruckmühl / Landkreis Rosenheim – Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt. Die Fisten für Wahlunterlagen und Co. sind stark verkürzt. Das gibt es in Bruckmühl (Landkreis Rosenheim) zu beachten.

1. Stimmzettel und Beantragung von Briefwahl

Wahlscheine können erst nach der Stimmzettellieferung durch das Landratsamt Rosenheim ausgegeben werden. Die Stimmzettel werden voraussichtlich am 10. Februar bei der Gemeindeverwaltung Bruckmühl eintreffen. Wie bei den vergangenen Wahlen besteht auch dieses Mal die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich oder mit Vollmacht im Einwohnermeldeamt abzuholen oder schriftlich zu beantragen (Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Alternativ können die Unterlagen auch über das Bürgerserviceportal angefordert werden, wobei aufgrund der Postlaufzeiten eine Anforderung nur bis zum 17. Februar 2025, 12 Uhr, möglich ist.
„Aufgrund der verkürzten Frist rechnen wir mit einem hohen Andrang“, so Brossmann. Daher bietet Bruckmühl zusätzlich zu den regulären Rathaus-Öffnungszeiten am Dienstag, 18. Februar, sowie am Mittwoch, 19. Februar, jeweils von 13 bis 15 Uhr Sonderzeiten ausschließlich für die Abholung von Briefwahlunterlagen an.

2. Stimmabgabe

Um die Gemeindeverwaltung zu entlasten, wird noch einmal explizit auf die Stimmabgabe am Wahlsonntag, 23. Februar im zugeteilten Wahllokal/Stimmbezirk hingewiesen.

3. Rückgabe der Briefwahl/Wahlbriefe

Wahlbriefe müssen am Wahlsonntag bis spätestens 18 Uhr eingegangen sein. „Wir empfehlen Ihnen, diese persönlich in den Briefkasten am Rathaus einzuwerfen, um einen sicheren und rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe zu gewährleisten“, erklärt Brossmann. Denn: Aufgrund des hohen Postaufkommens kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung der Wahlbriefe kommen. Dies muss der Wähler im Voraus berücksichtigen.
Bei Fragen zur Wahl steht die Bruckmühler Verwaltung per E-Mail unter wahlen@bruckmuehl.de oder unter Telefon 08062/59-250 beziehungsweise -260 zur Verfügung.
(Quelle: Pressemitteilung Markt Bruckmühl / Landkreis Rosenheim)

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