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Bundespolizeidirektion München: So viele unerlaubte Einreisen nach 140 Tagen

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

23. Februar 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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München / Bayern – Die Bundespolizeidirektion München zieht Fazit: So viele unerlaubte Einreisen nach 140 Tagen vorübergehend wiedereingeführter Binnengrenzkontrollen der Bundespolizei in Bayern.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen getroffen:

I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen
Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Dezember 2024 zu den unerlaubt eingereisten Personen sind in der Tabelle in der Anlage.

Im Jahr 2024 wurden in Bayern 9.820 Personen unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben.

II. Art der Feststellungen nach 140 Tagen vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen

Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.

Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 2. Februar 2025 (einschließlich) getroffen:

– 5.584 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 4.624 / davon CZE: 960)
– 3.167 (davon AUT: 2.931 / davon CZE: 236) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
– 193 (davon AUT: 173/ davon CZE: 20 Personen) besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der
Einreise gehindert,
– 256 (davon AUT: 241/ davon CZE: 15) Schleuser wurden vorläufig
festgenommen,
– als Beifang konnten 889 (davon AUT: 703 / davon CZE: 186) offene
Haftbefehle vollstreckt sowie
– 95 (davon AUT: 28 / davon CZE: 67) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen
Spektrum festgestellt werden.
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Sekundärmigration notwendig.

Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich Dezember 2024. Die weiteren Daten basieren auf einem Sondermeldedienst und können sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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