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Erstmals verpflichtende Sprachtests in Bayerns Kindergärten: so läuft es in Rosenheim

Kind schreibt mit Holzstift in Heft. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

25. März 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – In Bayern gibt es seit diesem Jahr flächendeckend verpflichtend einen Sprachtest für angehende Vorschulkinder. Auch in Rosenheim ist dieses sogenannte Sprachscreening nun angelaufen. Wie viele Kinder dazu eingeladen wurden und was dies nun für sie und ihre Eltern bedeutet, war Thema bei der jüngsten Jugendausschusssitzung.

Die Sprache gilt als Schlüssel für erfolgreiches schulisches Lernen und gesellschaftliche Teilhabe. Ende November 2024 beschloss der Bayerische Landtag deshalb das „Gesetz zur Einführung und Durchsetzung verbindlicher Sprachstandserhebung und Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung“. Im März und April dieses Jahres finden dieses Sprachscreening nun zum ersten Mal statt. Betroffen sind alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2019 und 30. September 2020 geboren wurden und somit im September 2026 eingeschult werden sollen.

404 Kinder wurden in der Stadt Rosenheim zum Sprachscreening eingeladen

In der Stadt Rosenheim wurden 404 Kinder von den Grundschulen zum ersten Sprachscreening eingeladen. Ihre Eltern wurden Anfang dieses Jahres auf dem Postweg über die verpflichtende Teilnahme in Kenntnis gesetzt. Von dem Sprachtest befreit werden können Kinder, die von einem Kindergarten einen Nachweis bei der Schule vorlegen, dass sie keinen Sprachförderbedarf haben.
Durchgeführt wird der Sprachtest von Beratungslehrern und Schulpsychologen. Wie genau so ein Test abläuft, wird nicht öffentlich gemacht, da möglichst kein vorbereitendes „Sprachtraining“ mit den Kindern zu Hause erfolgen soll.
Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wird, müssen dann in dem Jahr vor der Einschulung einen Kindergarten mit Vorkurs „Deutsch besuchen“. Dieser Kurs wird, nach Auskunft der Stadt Rosenheim, sowohl im Kindergarten als auch in der Schule durchgeführt.

In der Jugendausschusssitzung klang von Seiten einiger Stadträte die Sorge an, dass es für die betroffenen Kinder unter Umständen schwierig werden könnte, auf die Schnelle einen geeigneten Kindergartenplatz zu finden. Auf Nachfrage von Innpuls.me teilt die Pressestelle der Stadt Rosenheim dazu mit: „Die Kindergärten vergeben die freien Plätze aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Rosenheim und den freien Trägern bevorzugt an Vorschulkinder. Ende April 2025, nach der Entscheidung über Einschulungen, wird eine Gesamtübersicht vorliegen“.
Erste Erfahrungswerte über das neue Sprachscreening an den Kindergärten wird es voraussichtlich erst im kommenden Jahr geben.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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