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Rosenheimer Salingarten: Alkohol und Alkoholverbot – wie passt das zusammen?

Neuer Food-Trailer im Rosenheimer Salingarten. Foto: Fotomontage Innpuls.me

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. Mai 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Seit einigen Tagen ist  im Rosenheimer Salingarten ein Food-Trailer stationiert. Ausgeschenkt wird dort auch Alkohol. Wie passt das zusammen mit dem dort geltenden Alkoholverbot? Innpuls.me hat bei der Stadtverwaltung nachgefragt.

Bei den Zugängen zum Rosenheimer Salingarten weisen Schilder auf das dort gültige Alkoholverbot hin – und wenige Meter davon entfernt nutzten am vergangenen Samstag (3.5.2025) einige Rosenheimer das schöne Frühlingswetter dazu, an den neu aufgestellten Bistrotischen vor dem Food-Trailer entspannt einen Aperol-Sprizz zu trinken.

Ausnahmen vom Alkoholverbot im Salingarten gab es immer mal wieder

„Wie passt das zusammen“, haben sich bei diesem Anblick so einige Passanten gefragt. Tatsächlich gab es auch schon vor der Stationierung des Food-Trailers immer wieder einmal Ausnahmen vom Alkoholverbot im Salingarten, man denke an den Glühwein-Ausschank beim Rosenheimer Winterzauber oder Biergenuss bei „Schall und Brauch“ vom Wirtschaftlichen Verband in den vergangenen Jahren.
„In diesen Fällen greift eine Sondergenehmigung“; so die Erklärung dazu von der Rosenheimer Stadtverwaltung.

Die Ausnahme von der Regel gilt aber im aktuellen Fall nur an den dafür ausgewiesenen Sitzplätzen des Food-Trailers. Aperol-Sprizz und Co. am Food-Trailer „To go“ kaufen, mitnehmen und es sich damit auf der Wiese oder einer der anderen Sitzgelegenheiten im Salingarten gemütlich machen, geht also nicht.
(Quelle:  Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild: Fotomontage Innpuls.me)

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