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München: Fahrscheinkontrolle eskaliert

Mann in Zelle. 'Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

15. Mai 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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München – Am Dienstagmorgen (13.5.2025), eskalierte eine Fahrscheinkontrolle in einer stadteinwärts fahrenden S2 in München derart, dass ein 56-jähriger Prüfdienstmitarbeiter seinen Dienst abbrechen musste. Der stark alkoholisierte Fahrgast griff auch die alarmierten Einsatzkräfte der Bundespolizei an.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 7:30 Uhr kontrollierten der 56-Jährige und sein 21-jähriger Kollege einen 49-Jährigen aus München. Der Deutsche verhielt sich sofort aggressiv, stieß den 56-Jährigen mit dem Ellenbogen und brachte ihn zu Fall. Darüber hinaus beleidigte und bedrohte der Fahrgast die Kontrolleure massiv, weshalb diese die Bundespolizei alarmierten. Die Bundespolizisten nahmen den Aggressiven bei Ankunft der aus Dachau kommenden S-Bahn in Empfang. Auch gegenüber den Beamten verhielt er sich renitent, sodass er gefesselt werden und unter erheblichem Kraftaufwand zum Dienst-Kfz gebracht werden musste. Auf der Wache der Bundespolizei schlug er einen Beamten und beleidigte weitere Einsatzkräfte fortwährend. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,2 Promille.
Da sich der Münchner auch nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen nicht beruhigte, ordnete das zuständige Gericht einen vorläufigen Gewahrsam an, um weitere Straftaten zu unterbinden. Aus diesem wurde der zwischenzeitlich deutlich beruhigte Deutsche gegen 18 Uhr entlassen. Der 56-jährige Prüfdienstmitarbeiter klagte über Schmerzen im Bereich der Brust und brach seinen Dienst ab, um sich zum Arzt zu begeben.
Die Bundespolizei ermittelt nun wegen Erschleichens von Leistungen, Bedrohung, Beleidigung, Körperverletzung Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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