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München: Bundespolizei greift bei Flügen aus Charlotte ein

Symbolfoto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

27. Mai 2025

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München – Die Bundespolizei am Flughafen München war am Sonntagmorgen (25.5.2025) gleich zweimal bei Flügen aus Charlotte (USA) im Einsatz. In einem Fall musste ein auffälliger Fluggast an Bord beruhigt werden, im anderen Fall konnte eine gesuchte Straftäterin bei der Einreisekontrolle gestellt werden.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 6 Uhr wurde die Bundespolizei zu einem Vorfall an Bord des Fluges AA716 aus Charlotte gerufen. Die Flugzeugcrew informierte die Einsatzkräfte vor Ort darüber, dass ein 65-jähriger US-amerikanischer Staatsangehöriger während des Fluges auf der Bordtoilette geraucht und anschließend Mitglieder des Kabinenpersonals verbal beleidigt hatte.
Der Mann zeigte bei Eintreffen der Beamten deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,21 Promille. Gegenüber den Einsatzkräften verhielt sich der Passagier jedoch kooperativ. Die Bundespolizei leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß Luftsicherheitsgesetz wegen Rauchens an Bord eines Flugzeugs ein. Gegen den Passagier wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 153,50 Euro erhoben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde dem Mann die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

Rumänische Staatsangehörige mit zwei Haftbefehlen festgestellt

Ebenfalls auf einem Flug aus Charlotte wurde im Rahmen der Einreisekontrolle eine 25-jährige rumänische Staatsangehörige überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Diebstahls und Urkundenfälschung vorlagen. Durch die Zahlung einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.438 Euro konnte sie den Antritt einer Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der Maßnahmen wurde auch ihr die Einreise nach Deutschland gestattet.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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