München / Bayern – Der Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern (BDS) begrüßt die vom Bayerischen Landtag beschlossene Neuregelung der Ladenöffnungszeiten: „Ein Schritt zu mehr Flexibilität für Handel und Verbraucher“.
Was sind die wichtigsten Punkte des bayerische Ladenschlussgesetzt, das am 11. Juli 2025 beschlossen wurde?
- Es bleibt bei den 4 verkaufsoffenen Sonntagen zu besonderen Anlässen wie Märkte, Feste etc.
- Die Öffnungszeiten an den Werktagen bleiben wie gehabt: 6 bis 20 Uhr.
- Neu: Zukünftig sind bis zu 8 Shoppingevents von Montag bis Samstag bis 24 Uhr möglich. Die Entscheidung dafür liegt bei den Kommunen.
- Zusätzlich soll es bis zu 4 individuelle Verkaufsabende mit einer Öffnungszeit bis 24 Uhr pro Unternehmen geben. Dafür ist keine Genehmigung erforderlich. Aber der lange Verkaufsabend muss mindestens 14 Tage vorher bei Gemeinde oder Stadt gemeldet werden.
- Personallos betriebene Kleinstsupermärkte mit einer Fläche von bis zu 150 Quadratmeter wollen an Werktagen künftig durchgehend und an sonn- und Feiertagen mit einer Dauer von mindestens 8 Stunden eingeschränkt geöffnet werden können. Die Entscheidung darüber liegt bei den Kommunen.
- In Wallfahrt-, Ausflugs- und Kurz- und Erholungsorten darf an bis zu 40 Sonntagen im Jahr jeweils 8 Stunden geöffnet werden. Verkauft werden dürfen regional typische Waren und Sportzubehör.
- Gemeinden, bei denen Tourismus eine wichtige Rolle spielt, können sich entsprechend des neues Gesetzes als Tourismus- bzw. Ausflugsort einstufen. Weitere Infos gibt es bei der IHK München.
(Quelle: Mitteilung ihk-muenchen.de )
Das neue bayerische Ladenschlussgesetz, das zum 1. August 2025 in Kraft tritt, löst die bisher geltenden Vorschriften aus dem Jahr 1956 ab.
„Die Ausweitung der Möglichkeiten für längere Öffnungen an bis zu acht
Werktagen sowie die erleichterte Handhabung bei vier weiteren Abenden bis Mitternacht sind ein wichtiges Signal für mehr unternehmerische Freiheit und Kundennähe“, erklärt Gabriele Sehorz, Präsidentin des Bunds der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V. „Gerade für kleinere und inhabergeführte Geschäfte bieten flexible Ladenöffnungszeiten die Chance, Veranstaltungen wie Lesungen oder Einkaufserlebnisse am Abend besser zu nutzen.“
Auch die Neuerungen für touristische Orte und die Entbürokratisierung bei der Genehmigung verkaufsoffener Tage bewertet der Verband positiv. „Es ist ein Fortschritt, dass die Kommunen künftig mehr Entscheidungsspielraum bekommen und nicht länger an starre Vorgaben gebunden sind“, so Sehorz weiter. „Das erleichtert vielen Gemeinden die Förderung ihrer Ortszentren und die Belebung der Innenstädte.“
Die Beibehaltung der allgemeinen Ladenschlusszeiten werktags bis 20 Uhr respektiere die Tradition Bayerns als familienfreundliches Bundesland. Gleichzeitig ermögliche das Gesetz innovative Konzepte wie digitale, personalfreie Kleinstsupermärkte mit Sonntagsöffnung. „Gerade solche Modelle zeigen, dass moderne Verbraucherbedürfnisse und der Schutz des arbeitsfreien Sonntags kein Widerspruch sein müssen“, so Sehorz.
(Quelle: Pressemitteilung BDS / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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