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Ausweis oder Führerschein im Ausland verloren – was tun? ADAC gibt Tipps

Führerschein schaut aus der Hosentasche hervor. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

16. Juli 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim / Bayern / Deutschland – Ausweis oder Führerschein im Ausland weg –  Da ist schnell vorbei mit der guten Laune. Die ADAC-Juristen geben Tipps, was dann zu tun ist. 

Zunächst sollte man sich vergewissern, dass der Ausweis oder Pass auch wirklich weg ist. Heißt: Taschen, Rucksack, Hotel oder Mietwagen doppelt checken. Stellt sich heraus, dass das Dokument tatsächlich nicht zu finden ist, sollte man den Verlust oder Diebstahl direkt bei der örtlichen Polizei melden. Diese händigt einem eine Verlust-, beziehungsweise Diebstahlanzeige aus. Je nach Urlaubsort heißt es nun die deutsche Botschaft oder ein deutsches Konsulat zu kontaktieren. Diese können einen Ersatzausweis, beziehungsweise vorläufigen Reisepass für die Rückreise ausstellen. Dafür sollte man die Verlustanzeige bei der Polizei, ein Passfoto und einen Identitätsnachweis mitbringen. Für letzteren ist es ratsam, bereits vor der Reise Kopien oder Bilder auf dem Smartphone von seinem Ausweis anzufertigen, um diese dann vorzeigen zu können. Wieder zuhause angekommen, muss ein neues Ausweis-/Reisedokument beantragt werden.

Verlust des Führerscheins

Beim Führerschein verhält es sich etwas anders. Hier sind die Auslandsvertretungen nicht zuständig. Der neue Führerschein muss nach der Rückkehr bei der jeweils zuständigen Führerscheinstelle in Deutschland angefordert werden. Für die Neuausstellung wird ein gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein Passfoto und gegebenenfalls eine eidesstaatliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins benötigt. Es ist jedoch ebenfalls ratsam, eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei im Urlaubsland aufzugeben, um diese bei der Neuausstellung vorzeigen zu können. Die Diebstahlanzeige kann ebenfalls hilfreich sein, wenn man auf der Rückreise ist und in eine Polizeikontrolle gerät. Zwar ist das Fahren ohne Führerscheindokument kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, aber man kann das Dokument nicht vorzeigen. Dafür werden in Deutschland rund zehn Euro Verwarngeld fällig. Im Ausland kann der Betrag auch höher sein: In den Niederlanden 110 Euro, in Österreich ab 20 Euro, in der Schweiz 20 Franken und in Italien ab 42 Euro.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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