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Zahl der Ehescheidungen in Bayern 2024 leicht gestiegen

Symbolfoto Scheidung. Mann und Frei mit verschränkten Armen auf Distanz. Foto re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

27. Juli 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Fürth / Bayern – Die Zahl der Ehescheidungen ist in Bayern im Jahr 2024 leicht gestiegen – das geht aus einer Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik hervor. In mehr als der Hälfe der Fälle sind Kinder betroffen. 

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik wurden im Jahr 2024 in Bayern 20 264 Ehen geschieden, darunter 125 gleichgeschlechtliche Ehen von Frauen und 89 gleichgeschlechtliche Ehen von Männern. Im Vergleich zum Jahr 2003, als mit 29 992 Scheidungen der bisherige Höchststand registriert wurde, ist die Zahl der Scheidungen im Jahr 2024 um gut 32 Prozent zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr (2023: 19 727 Ehescheidungen) ist die Zahl der geschiedenen Ehen um 2,7 Prozent gestiegen.

In über 50 Prozent der Fälle (10 161) beantragte eine Frau, in über 40 Prozent der Fälle (8 146) ein Mann die Scheidung. Rund zehn Prozent aller gerichtlichen Ehelösungen (1 957) wurden gemeinsam beantragt. Bei knapp 97 Prozent aller Scheidungen, die durch einen der beiden Ehepartner beantragt wurden (18 307), stimmte der andere Ehepartner dem Verfahren zu (17 680).

Verhältnismäßig viele Ehen wurden in Bayern im Jahr 2024 zwischen dem fünften und siebten Ehejahr geschieden, insgesamt waren dies 3 391 Ehen bzw. knapp 17 Prozent. Am häufigsten fanden Ehescheidungen nach einer Ehedauer von sechs Jahren statt (1 164 Ehen bzw. 5,7 Prozent). Fast 16 Prozent der geschiedenen Paare (3 184) waren zum Zeitpunkt der Scheidung bereits 25 Jahre oder länger miteinander verheiratet.

Bei rund 25 Prozent der Ehescheidungen (5 128) hatten die Ehepaare zum Zeitpunkt der Scheidung ein gemeinsames minderjähriges Kind zu versorgen. Der Anteil der geschiedenen Paare mit zwei Kindern unter 18 Jahren belief sich auf knapp 21 Prozent (4 161), während beinahe fünf Prozent der Paare (989) drei oder mehr minderjährige Kinder hatten. Insgesamt gab es 2024 in Bayern 16 630 minderjährige Scheidungskinder.
(Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Statistik / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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