Rosenheim – Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim weitet die „Digitale Verwaltung“ aus. Ab sofort steht allen Bürgern der Online-Antrag auf Unterhaltsvorschussleistungen zur Verfügung.
Der Antrag kann über www.bayernportal.de aufgerufen, ausgefüllt und bei Registrierung mittels eID unmittelbar eingereicht werden. Erfolgt die Registrierung über E-Mail-Adresse und Passwort ist es dringend erforderlich, das automatisch generierte Unterschriftsblatt auszudrucken, zu unterschreiben und per Post an das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Rosenheim zu senden. Erst nach Eingang der Unterschrift kann die Bearbeitung des Antrags erfolgen.
Ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für Kinder, die mit einem Elternteil allein im Haushalt leben und keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt von dem anderen unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten. Mit dem Online-Antrag wird die Möglichkeit geschaffen, die Leistung rund um die Uhr zu beantragen.
‚Weitere Informationen und Kontaktdaten sind unter www.rosenheim.de zu finden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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