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Stadt Rosenheim: Durchfahrtsverbote schützen rund 12.750 Rosenheimer

Die Schilder stehen. Ab Freitag, 15.8.2025 greift das Durchfahrtsverbot von Kreis- und Staatsstraßen bei Stau auf der A 8. Foto: Stadt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

14. August 2025

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Rosenheim – Ab morgigen Freitag (15.8.2025) greift das Durchfahrtsverbot von Kreis- und Staatsstraßen bei Stau der A8 (wir berichteten). Auch die Stadt Rosenheim soll dadurch profitieren, insbesondere die Bürger in Aising, Pang und Westerndorf am Wasen. 

„Es war ein harter Kampf, um die Durchfahrtsverbote durchzusetzen. Das Resultat aber ist deutschlandweit einmalig. In Rosenheim unterbinden wir den Stauumfahrungsverkehr insbesondere auf den Strecken über Westerndorf am Wasen und von der Weko-Kreuzung über Pang, durch die Hohenhofener Straße auf die Staatsstraße 2078 und umgekehrt“, so der zweite Bürgermeister der Stadt Rosenheim, Daniel Artmann.

Für die Stadt Rosenheim gilt: Stauumfahrer, die an der Anschlussstelle Rosenheim abfahren, müssen am Kreisverkehr in Pfraundorf wenden und wieder zurück auf die Autobahn. Wer bei Stau bei Rosenheim-West abfährt, wird an der Staatsstraße 2078 zurück auf die B15 und schließlich auf die Autobahn geführt.
Die Regelung gilt nur bei Stau auf der Autobahn von Freitag bis Sonntag und an Feiertagen. Die Durchfahrtsverbote werden auch in den gängigen Navigationssystemen und Routenplanern angezeigt.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Stadt Rosenheim)

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