Bad Endorf / Landkreis Rosenheim – Am Brandbach in Bad Endorf (Landkreis Rosenheim) wurde ein Biberdamm wiederholt zerstört. Eine Wildkamera filmte den Täter, der die Dämme seit Jahren regelmäßig entfernt hat. Die Wasserschutzpolizei Prien ermittelt.
In der Nähe des Pelhamer Sees hat ein 76-jähriger Mann aus Bad Endorf vor zwei Wochen an mehreren Tagen hintereinander einen Biberdamm vollständig entfernt – ohne Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde. Dadurch war der Eingang zur Biberburg teilweise trocken und nicht mehr vor Feinden geschützt.
Nach Angaben der Polizei nahm die Wasserschutzpolizei Prien Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz auf. Mit Hilfe einer Wildkamera konnte der Mann auf frischer Tat mit einem Misthaken ertappt und am Tatort angetroffen werden.
Der 76-Jährige räumte die Tat ein, zeigte sich jedoch uneinsichtig und gab an, die Biberdämme seit etwa fünf Jahren regelmäßig zu entfernen, um den Wasserfluss zu sichern. Bei einer Tatortbegehung stellte die Polizei an vier verschiedenen Stellen große Asthaufen mit teils verwittertem Holz fest. Dies deutet darauf hin, dass der Biber in den vergangenen Jahren wiederholt versucht hat, Dämme zu bauen, um seine Burg und Familie zu schützen.
Die Anzeige wird nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein zur weiteren Bearbeitung vorgelegt.
Schutzstatus des Bibers
Der Biber ist laut Anhang II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (EU-Richtlinie) streng geschützt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, dem Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen, zu töten oder seine Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Biber bauen Dämme, um den Eingang ihrer Burg unter Wasser vor Feinden zu schützen. Wird ein Damm zerstört, beginnt der Biber sofort mit dem Wiederaufbau, was weiteren Baumverlust zur Folge haben kann. Der Schutz des Tieres umfasst daher auch seinen Lebensraum.
Warum der Biber geschützt ist
Biber sind seit rund 15 Millionen Jahren in Bayern heimisch. Nach fast vollständiger Ausrottung konnte sich ihre Population durch Schutzmaßnahmen erholen. Biber regulieren ihren Bestand über ein Reviersystem, sodass es von Natur aus nicht zu Übervermehrung kommt. Die streng geschützte Art spielt eine Schlüsselrolle für die Artenvielfalt: Sie schafft Lebensräume für andere seltene Arten und trägt zum Hochwasserschutz und zur Renaturierung von Auen bei. Die EU-Richtlinie Fauna-Flora-Habitat dient dem Schutz dieser natürlichen Lebensräume und wildlebender Arten.
Ausschließlich die Naturschutzbehörden können Genehmigungen zur Entnahme der Tiere sowie deren Dämme unter bestimmten Voraussetzungen erteilen.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


0 Kommentare