Rosenheim – Viele Auszubildende, die während ihrer Lehre nicht mehr bei den Eltern wohnen, stehen finanziell vor Herausforderungen. Mietkosten können zur Belastung werden. Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der Arbeitsagentur bietet hier unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
Wer eine Ausbildung macht und nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnt, für den kann es finanziell knapp werden. Miete, Lebensmittel, Sachen zum Anziehen und die Fahrten nach Hause, das alles geht ins Geld. Wenn die Vergütung vom Ausbildungsbetrieb in Rosenheim dafür nicht reicht, können Azubis einen Zuschuss von der Arbeitsagentur bekommen. Die unterstützt Auszubildende nämlich mit der Berufsausbildungsbeihilfe, kurz: BAB. Mehr dazu unter: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab
„Immerhin gibt es in Rosenheim rund 1.780 Azubis – davon allein 26 auf dem Bau“, sagt Harald Wulf. Der Vorsitzende der IG BAU Oberbayern beruft sich dabei auf Zahlen der Arbeitsagentur.
Voraussetzungen für die Unterstützung
Wer weit weg von den Eltern wohne, um seine Ausbildung zu machen, für den komme eine Unterstützung von der Arbeitsagentur in Frage. „Denn vor allem die Miete für eine eigene Wohnung haut vielen Azubis finanziell die Füße weg“, so Harald Wulf.
Um BAB-Geld zu bekommen, müsse der Azubi über 18 Jahre alt oder verheiratet sein beziehungsweise mit seiner seinem Partner zusammenleben. Auch wer als Azubi mindestens ein Kind hat und nicht mehr bei den eigenen Eltern lebt, kann sich Hoffnung auf Unterstützung durch die Arbeitsagentur machen, so die IG BAU Oberbayern. Wer seine Chancen auf BAB checken möchte, kann das online machen: www.babrechner.arbeitsagentur.de.
(Quelle: Pressemitteilung IG BAU / Beitragsbild: Copyright IG BAU, Nils Hillebrand)


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