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Bundepolizeidirektion München: Polizeieinsatz nach Waffenäußerung

Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

8. Oktober 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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München – Am Dienstagabend (7.10.2025) kam es in einer S-Bahn am Bahnhof München-Laim zu einem größeren Polizeieinsatz, nachdem ein Fahrgast geäußert haben soll, eine Waffe mitzuführen.

Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Gegen 19:40 Uhr erhielt die Leitstelle der Bundespolizeiinspektion München die Mitteilung, dass ein Reisender in einer S-Bahn der Linie S3 Richtung Holzkirchen gegenüber dem Triebfahrzeugführer angab, er habe eine Waffe dabei. Zuvor war der Mann bereits durch aggressives Verhalten und lautes Herumschreien aufgefallen. Unverzüglich wurden mehrere Streifen der Bundespolizei alarmiert. Vor Ort wurde Rücksprache mit dem Triebfahrzeugführer gehalten und eine Personenbeschreibung eingeholt. Da der Mann zwischenzeitlich die S-Bahn verlassen hatte, leiteten die Einsatzkräfte eine Nahbereichsfahndung ein. Parallel wertete die Leitstelle Videoaufzeichnungen vom Bahnsteig aus. Dabei konnte der Verdächtige dabei beobachtet werden, wie er den Bahnsteig verließ, seine Oberbekleidung wechselte und anschließend mit einer anderen S-Bahn in Richtung Pasing fuhr. Alle Kräfte verlegten daraufhin zum Bahnhof München-Pasing. Dort ergab eine erneute Videoauswertung, dass der Mann fußläufig zum Haupteingang des Bahnhofs unterwegs war. Kurz darauf konnte der 56-jährige Deutsche durch Bundespolizisten in einem Geschäft im Bahnhofsgebäude angetroffen und gesichert werden. Bei der anschließenden Durchsuchung stellte sich heraus, dass der Mann aus Gröbenzell keine Waffe mitführte. Auf Nachfrage gab er an, seine Äußerung sei lediglich als Scherz gemeint gewesen. Die Einsatzkräfte erhoben die Personalien des Mannes und erteilte ihm einen Platzverweis.

Derzeit wird geprüft, ob dem Mann die Kosten für den Polizeieinsatz auferlegt werden. Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Vortäuschen von Bedrohungslagen, insbesondere im Zusammenhang mit Schusswaffen, erhebliche Polizeieinsätze auslöst und strafrechtliche Konsequenzen oder hohe Kostenforderungen nach sich ziehen kann.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto Bundespolizei)

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