Rosenheim – Auf Grundlage des Bundesmeldegesetzes übermitteln die Meldebehörden der Stadt Rosenheim regelmäßig personenbezogene Daten an Dritte, etwa an Religionsgemeinschaften, Parteien oder die Bundeswehr. Für diese Übermittlungen besteht jedoch ein gesetzliches Widerspruchsrecht. Bürger können dieses Recht in Rosenheim auf verschiedenen Wegen geltend machen.
Die Meldebehörden haben aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes die Verpflichtung, Datenübermittlungen durchzuführen. So werden Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören, Daten an Parteien, Wählergruppen unter anderem bei Wahlen und Abstimmungen, Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk sowie Daten an Adressbuchverlage übermittelt.
Zudem müssen die Meldebehörden jedes Jahr zum 31. März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die Personen melden, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dies hat den Zweck, dass die Bundeswehr den jungen Frauen und Männern Informationsmaterial über die Tätigkeit in den Streitkräften zusenden kann.
So kann man in Rosenheim widersprechen
Gegen all diese Übermittlungen der Daten kann widersprochen werden. Die Übermittlungssperre kann persönlich (nach vorheriger Terminvereinbarung) unter Vorlage eines Ausweisdokuments im Bürgeramt der Stadt Rosenheim, schriftlich oder per Online-Antrag eingetragen werden. Nähere Informationen dazu finden sich auf der städtischen Homepage unter: www.rosenheim.de/buergerservice/umzug/uebermittlunssperre
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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