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Sachschaden nach Brand eines Einfamilienhauses in Grassau – Kripo Traunstein ermittelt

Feuerwehrmann von hinten und Polizeiauto

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

29. Oktober 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Grassau / Landkreis Traunstein – Am Sonntagmorgen (26.10.2025)  brach in einem Einfamilienhaus in Grassau (Landkreis Traunstein) ein Feuer aus. Verletzt wurde niemand. Es besteht der Verdacht auf vorsätzlicher Brandlegung. Die Kriminalpolizeiinspektion Traunstein hat die Ermittlungen übernommen. 

Gegen 6.50 Uhr ging bei der Integrierten Leitstelle Traunstein die Mitteilung über Rauchentwicklung aus dem Einfamilienhaus ein. Die sofort alarmierten Feuerwehren stellten nach ihrem Eintreffen einen Brand im Eingangsbereich des Hauses fest. Dank des schnellen Eingreifens der Einsatzkräfte konnte der Brand zügig gelöscht werden.
Nach bisherigen Erkenntnissen könnte es möglicherweise zu einer Verpuffung gekommen sein. Das Haus ist derzeit nicht bewohnbar, die Höhe des Sachschadens ist noch nicht bekannt. Beide Bewohner blieben unverletzt und sind vorübergehend anderweitig untergebracht.

Die ersten polizeilichen Maßnahmen wurden durch die örtliche Polizeiinspektion Traunstein getroffen. Noch am Morgen übernahm der Kriminaldauerdienst der Kriminalpolizeiinspektion Traunstein die weiteren Untersuchungen. Unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Traunstein führt das Fachkommissariat 1 die Ermittlungen fort.

Die genaue Brandursache wird derzeit im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen untersucht.

Hinweise auf vorsätzliche Brandlegung

Im Verlauf der Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise auf eine vorsätzliche Brandlegung. Nach Angaben der Polizei besteht der Tatverdacht gegen einen deutschen Staatsangehörigen. Nach derzeitigen Erkenntnissen könnte der Mann in einem psychischen Ausnahmezustand gehandelt haben.

Die sachleitende Staatsanwaltschaft Traunstein beantragte daraufhin einen Unterbringungsbefehl beim zuständigen Amtsgericht. Nach Erlass des richterlichen Unterbringungsbefehls wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung sowie eines versuchten Tötungsdelikts wurde der Mann einem psychiatrischen Krankenhaus überstellt.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeipräsidium Oberbayern Süd / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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