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333 Millionen Euro für Sportstätten: Bund startet neues Förderprogramm

Sportplatz. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

4. November 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Rosenheim – Mit der sogenannten „Sportmilliarde“ unterstützt der Bund die Sanierung kommunaler Sportstätten in ganz Deutschland. Insgesamt stehen dafür 333 Millionen Euro zur Verfügung. Auch Kommunen in der Region können ab sofort Projektskizzen einreichen und von der Förderung profitieren.

„Sport ist mehr als Bewegung – er verbindet Menschen, schafft Gemeinschaft und fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Daniela Ludwig. Doch vielerorts seien die Voraussetzungen für sportliche Betätigung alles andere als ideal: Zahlreiche Sporthallen, Schwimmbäder und Sportplätze seien sanierungsbedürftig und nicht mehr zeitgemäß ausgestattet.

Deshalb begrüßt Ludwig das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, das der Deutsche Bundestag für das Jahr 2025 beschlossen hat. „Ich freue mich sehr, dass der Bund die Kommunen mit diesem Programm gezielt beim Abbau des Sanierungsstaus unterstützt. Damit investieren wir nicht nur in Sportinfrastruktur, sondern auch in gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe vor Ort. Dass Bedarf besteht, sehen wir allerorts“, so Ludwig weiter.

Das Interessenbekundungsverfahren ist bereits gestartet. Bis zum 15. Januar 2026 können Städte, Gemeinden und Landkreise, die Eigentümer entsprechender Einrichtungen sind, digitale Projektskizzen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einreichen.

Eckpunkte des Förderprogramms:
  • Projektförderung als Zuschuss
  • Förderquote bis zu 45 %, in Haushaltsnotlagen bis zu 75 %
  • Mindestförderbetrag: 250.000 Euro
  • Höchstfördersumme: 8 Millionen Euro
  • Förderfähig: Sporthallen, Hallen- und Freibäder, Sportfreianlagen (z. B. Fußballplätze, Leichtathletikanlagen)
  • Mittel können an Dritte, etwa Sportvereine, weitergegeben werden
  • Sanierungen müssen im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes erfolgen

„Ich lade alle Kommunen und Landkreise in meinem Wahlkreis herzlich ein, sich am Förderaufruf zu beteiligen. Moderne, barrierefreie und energetisch sanierte Sportstätten sind ein echter Gewinn für alle Generationen“, betont Daniela Ludwig abschließend.

Weitere Informationen und den vollständigen Projektaufruf gibt es unter:
👉 www.bbsr.bund.de/SKS2025
(Quelle: Pressemitteilung Abgeordnetenbüro Daniela Ludwig / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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