Bad Aibling / Landkreis Rosenheim – Zum gestrigen Volkstrauertag, einem stillen Feiertag, führte die Polizei Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) Schwerpunktkontrollen durch. Dabei wurde ein Verstoß festgestellt.
Am Sonntag (16.11.2025) kontrollierte die Polizeiinspektion Bad Aibling im Rahmen des stillen Tages „Volkstrauertag“ den Betrieb von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.
Bei einer Gaststätte im Dienstbereich der Polizei wurde ein Verstoß gegen die geltenden Bestimmungen festgestellt. Der Betrieb von Geldspielgeräten an stillen Tagen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Gegen den Verantwortlichen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Anzeige wird dem zuständigen Landratsamt Rosenheim vorgelegt.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Bad Aibling / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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