Deutschland / Bayern / Rosenheim – Mit Beginn der Vorweihnachtszeit und dem anstehenden Black Friday steigt das Paketaufkommen im Onlinehandel jedes Jahr deutlich an. Viele Verbraucher bestellen Geschenke oder Schnäppchen im Ausland, doch neben Lieferzeiten sollten auch zoll- und steuerrechtliche Vorgaben beachtet werden. Das Hauptzollamt Rosenheim informiert über die wichtigsten Regeln.
In der Vorweihnachtszeit erreicht das Versandaufkommen im Onlinehandel und bei Geschenksendungen seinen jährlichen Höhepunkt. Was man als Käufer alles beachten sollte erfährt man hier:
Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten
Für Pakete, die aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland geschickt werden, gelten unterschiedliche Bestimmungen je nach Warenwert:
Bis 150 Euro Warenwert
- Es fällt Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an: 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent für bestimmte Waren wie Lebensmittel oder Bücher.
- Zusätzlich können Verbrauchsteuern fällig werden, etwa bei alkoholischen Getränken oder Kaffee.
Über 150 Euro Warenwert
- Hier wird ebenfalls EUSt von 19 beziehungsweise 7 Prozent erhoben.
- Außerdem ist ein warenabhängiger Zollbetrag zu zahlen.
- Verbrauchsteuern bei entsprechenden Waren (alkoholischen Getränken, sonstigen alkoholhaltigen Waren oder Kaffee) kommen ebenfalls hinzu.
Geschenksendungen aus Nicht-EU-Staaten
Werden Waren unentgeltlich von Privatperson zu Privatperson versandt, gelten besondere Regeln:
- Bis 45 Euro Warenwert sind Geschenke abgabenfrei.
- Für verbrauchsteuerpflichtige Waren gelten jedoch begrenzte Freimengen, zum Beispiel 50 Zigaretten, 1 Liter Spirituosen oder 500 Gramm Kaffee.
Sendungen aus EU-Mitgliedstaaten
Innerhalb der EU sind grundsätzlich keine Zollformalitäten nötig. Eine Ausnahme bilden jedoch verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol oder Kaffee. Hier muss bei der Einfuhr nach Deutschland die entsprechende Verbrauchsteuer entrichtet werden – dies gilt auch für private Geschenksendungen.
Vorsicht bei Fälschungen und fehlenden Sicherheitskennzeichen
Der Zoll warnt zudem vor gefälschten Markenprodukten, die häufig im Onlinehandel auftauchen. In jüngsten Fällen am Zollamt Bad Reichenhall wurden Sendungen mit Kleidung zahlreicher bekannter Marken abgefangen. Bestätigte Fälschungen werden regelmäßig beschlagnahmt und vernichtet. Käufer bleiben meist nicht nur auf dem finanziellen Schaden sitzen, sondern müssen teilweise auch mit Bearbeitungsgebühren der Rechteinhaber rechnen. Bei größeren Mengen drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Auch die Produktsicherheit spielt eine wichtige Rolle. Fehlen bei importierten Waren – etwa Spielzeug, Elektronik oder Kosmetik – CE-Kennzeichen oder Warnhinweise, kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde die Einfuhr verweigern oder die Produkte vernichten lassen.
Strenge Regeln für Tabakwaren
Der Import von Tabakwaren sowie Liquids und Einweg-E-Zigaretten ohne gültiges deutsches Steuerzeichen ist verboten. Entsprechende Sendungen werden vom Zoll beschlagnahmt.
Informationen vor der Bestellung einholen
„Wer auf der Schnäppchenjagd unangenehme Überraschungen vermeiden möchte, sollte sich am besten vor der Bestellung auf www.zoll.de informieren.“, betont Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim. „Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit diesem erhalten Sie sofort Informationen, wie einfuhrrechtliche Bestimmungen, Abgabensätze oder auch Warnhinweise, sobald Sie eine konkrete Frage in den vorgesehenen Chat eingegeben haben.“
Weitere Informationen für Verbraucher
- Abgabenrechner für Internetbestellungen: www.zoll.de/DE/Service/Online-Rechner/Zoll_und_Post/zoll_und_post
- Infos zu Paketsendungen und Internetbestellungen aus Nicht-EU-Staaten: www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Internetbestellungen/internetbestellungen
- FAQs rund um Postsendungen aus dem Nicht-EU-Ausland: www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Zoll-und-Steuern/Fragen-Antworten/fragen-antworten
- Chatbot „TinA“ – schnelle Auskünfte zu Abgaben und Einfuhrbestimmungen: tina-zoll.bundesbots.de/
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamts Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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