Bayern / München – Die Bundespolizeidirektion München hat ein temporäres Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Bahnhöfen sowie zwei S‑Bahnhaltepunkten in München angeordnet. Geltungszeitraum: Samstag, 28. November 2025, 6 Uhr bis Sonntag, 4. Januar 2026, 24 Uhr.
Betroffene Bahnhöfe:
- Aschaffenburg Hauptbahnhof
- Augsburg Hauptbahnhof
- München Hauptbahnhof
- München Ostbahnhof
- München Pasing Bahnhof
- Nürnberg Hauptbahnhof
- Regensburg Hauptbahnhof
- Würzburg Hauptbahnhof
Betroffene S‑Bahnhaltepunkte in München:
- Karlsplatz (Stachus)
- Marienplatz
Zweck des Mitführverbots
Die Bundespolizeidirektion München informiert: Das Verbot soll Gewaltstraftaten vorbeugen und Reisende, Bahnhofsmitarbeitende sowie Polizei- und Sicherheitskräfte schützen. Statistiken zeigen, dass insbesondere in diesem Zeitraum durch den Konsum alkoholischer Getränke vermehrt Gewalttaten begangen werden. Mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände erhöhen das Risiko und die Intensität solcher Taten erheblich.
Kontrollen und Ausnahmen
Die Kontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenartig. Beamte prüfen jeden Einzelfall – etwa Alkoholisierung, Gemütszustand oder konkrete Hinweise zu Personen.
Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen geregelt, abrufbar unter: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung.
.
Folgen bei Verstößen
- Ein Zwangsgeld wird in der Regel individuell festgelegt (ca. 200 Euro, kann bis 25.000 Euro betragen).
- Gegenstände werden sichergestellt und nach Ablauf der Allgemeinverfügung zurückgegeben, sofern sie nicht eingezogen oder verfallen sind.
- Gesetzesverstöße nach anderen Bestimmungen (z. B. Waffengesetz) können zusätzlich verfolgt werden.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Symbolfoto: Bundespolizei)


0 Kommentare