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Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an bayerischen Bahnhöfen

München: von Samstag, 28.11.2025, 6 Uhr, bis Sonntag, 04.01.26, 24:00 Uhr erließ die Bundespolizei für den Hauptbahnhof, Ostbahnhof, Bahnhof Pasing sowie die S-Bahnhaltepunkte Hauptbahnhof, Marienplatz und Karlsplatz (Stachus) ein Mitführverbot von Waffen und gefährlichen Gegenständen. Foto: Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

26. November 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Bayern / München – Die Bundespolizeidirektion München hat ein temporäres Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände an mehreren bayerischen Bahnhöfen sowie zwei S‑Bahnhaltepunkten in München angeordnet. Geltungszeitraum: Samstag, 28. November 2025, 6 Uhr bis Sonntag, 4. Januar 2026, 24 Uhr.

Betroffene Bahnhöfe:
  • Aschaffenburg Hauptbahnhof
  • Augsburg Hauptbahnhof
  • München Hauptbahnhof
  • München Ostbahnhof
  • München Pasing Bahnhof
  • Nürnberg Hauptbahnhof
  • Regensburg Hauptbahnhof
  • Würzburg Hauptbahnhof

Betroffene S‑Bahnhaltepunkte in München:

  • Karlsplatz (Stachus)
  • Marienplatz

Zweck des Mitführverbots

Die Bundespolizeidirektion München informiert: Das Verbot soll Gewaltstraftaten vorbeugen und Reisende, Bahnhofsmitarbeitende sowie Polizei- und Sicherheitskräfte schützen. Statistiken zeigen, dass insbesondere in diesem Zeitraum durch den Konsum alkoholischer Getränke vermehrt Gewalttaten begangen werden. Mitgeführte Waffen und gefährliche Gegenstände erhöhen das Risiko und die Intensität solcher Taten erheblich.

Kontrollen und Ausnahmen

Die Kontrollen erfolgen anlassbezogen und stichprobenartig. Beamte prüfen jeden Einzelfall – etwa Alkoholisierung, Gemütszustand oder konkrete Hinweise zu Personen.
Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen geregelt, abrufbar unter: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung.
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Folgen bei Verstößen

  • Ein Zwangsgeld wird in der Regel individuell festgelegt (ca. 200 Euro, kann bis 25.000 Euro betragen).
  • Gegenstände werden sichergestellt und nach Ablauf der Allgemeinverfügung zurückgegeben, sofern sie nicht eingezogen oder verfallen sind.
  • Gesetzesverstöße nach anderen Bestimmungen (z. B. Waffengesetz) können zusätzlich verfolgt werden.
    (Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Symbolfoto: Bundespolizei)

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