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Mutter ignoriert Sperre am Bahnübergang – Bundespolizei stoppt Überquerungsversuch

Eine Frau, die sich an einem Bahnübergang in Bad Aibling der Weisung der Bundespolizei widersetzt hat, muss mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen. Foto: Symbolfoto Bundespolizei

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

27. November 2025

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Bad Aibling / Landkreis Rosenheim – Eine 41-jährige Frau hat am Dienstag (25.11.2025) versucht, gemeinsam mit ihrer Tochter einen von der Bundespolizei gesperrten Bahnübergang in Bad Aibling (Landkreis Rosenheim) zu überqueren. Die Beamten konnten sie erst im letzten Moment stoppen. Gegen die Frau läuft nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Wegen einer mehrstündigen Schrankenstörung waren Bundespolizisten am Bahnübergang „Lindenstraße“ im Einsatz. Die Schranken waren beidseitig halb geschlossen, die Ampelanlage zeigte Rot. Da weiterhin Zugverkehr stattfand, war das Betreten des Bereichs aus Sicherheitsgründen untersagt. Zur besseren Sichtbarkeit der Absperrung stand ein Streifenfahrzeug mit eingeschaltetem Blaulicht bereit. Fußgänger wurden auf einen benachbarten Bahnübergang umgeleitet.

Frau hielt Absperrung für „nicht sinnvoll“.

Die Beamten erklärten der Frau zunächst die Sperrung und gaben eine eindeutige Weisung, den Übergang nicht zu betreten. Dennoch forderte die 41-Jährige ihre Tochter auf mitzukommen und lief los. Am Rand des Gefahrenbereichs, auf Höhe der Schranke, konnte ein Polizist beide anhalten. Nach der anschließenden Belehrung äußerte die Frau, sie halte die Absperrung für nicht sinnvoll – obwohl sie wusste, dass jederzeit ein Zug hätte durchfahren können
Die Bundespolizei zeigte die deutsche Staatsangehörige wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften zum Verhalten an Bahnübergängen an. Der Fall wurde an die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt weitergeleitet. Zusätzlich wurde das Amt für Kinder und Jugendliche im Landkreis Rosenheim über den Vorfall informiert. Ein Punkt im Fahreignungsregister ist möglich.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Bundespolizei)

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