Rosenheim – Montagnacht (24. November) sorgte eine Frau in Rosenheim mit einem Notruf für Aufregung. Sie meldete telefonisch, dass in einer Regionalbahn von Bad Endorf nach Rosenheim eine Zugbegleiterin mit einem Messer bedroht werde. Nähere Angaben zu ihrer Person wollte sie nicht machen, da sie nach eigenen Angaben sonst selbst sterben müsste. Letztlich handelte sie sich durch den Anruf Strafanzeigen ein.
Als der Zug in Rosenheim eintraf, trafen die alarmierten Bundespolizisten die angeblich bedrohte Zugbegleiterin an. Sie erklärte, dass es während der Fahrt keine Bedrohung gegeben habe. Abgesehen von zwei Fahrpreisnacherhebungen sei alles ruhig verlaufen. Die Bundespolizei ging daher von einem falschen Alarm aus.
Im Anschluss suchte die Frau, die zuvor den Notruf abgesetzt hatte, erneut den Kontakt zu den Einsatzkräften in der Bahnhofshalle, um auf den Zug hinzuweisen. Als sie bemerkte, dass dieser abfuhr, brach sie das Gespräch ab und versuchte zu gehen. Die Beamten stoppten die 54-Jährige und hinterfragten ihr Verhalten. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von etwas über 0,8 Promille. Die Frau aus dem Landkreis Erding wurde wegen Missbrauchs von Notrufen und Vortäuschens einer Straftat angezeigt und nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aus dem Gewahrsam entlassen. Zudem wird geprüft, ob sie für den unnötigen Polizeieinsatz zur Kasse gebeten werden kann.
Schon vor einigen Tagen für Polizeieinsatz gesorgt
Erst drei Tage zuvor hatte dieselbe Frau bereits für einen Polizeieinsatz gesorgt: In der Nacht auf Freitag ließ sie ihren Koffer in der Bahnhofshalle stehen. Während mittels Lautsprecherdurchsagen nach dem Eigentümer gesucht wurde, hielt sie sich in einem Schnellrestaurant im Bahnhofsbereich auf. Die Bundespolizei räumte vorsichtshalber die Bahnhofshalle und setzte einen Spürhund ein. Zehn Minuten nachdem festgestellt wurde, dass im Koffer keine Gefahr bestand, erschien die Frau, um ihr Gepäck wieder mitzunehmen. Auf Hinweise der Beamten reagierte sie, nach den Angaben der Polizei, uneinsichtig und provozierend. Da sie keine Reiseabsichten hatte, wurde sie der Bahnhofshalle verwiesen. Auch für diesen Einsatz wird ihr ein Gebührenbescheid zugestellt.
(Quelle: Pressemitteilung Bundespolizei / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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