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Vogelgrippe im Landkreis Rosenheim: Umgang mit erkrankten und toten Vögeln

Möwen. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

5. Dezember 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim / Landkreis Rosenheim – Der Landkreis Rosenheim ist weiterhin von der aktuellen Vogelgrippe-Welle betroffen. Das Staatliche Veterinäramt hat Hinweise zum sicheren Umgang mit erkrankten und toten Vögeln veröffentlicht, um Risiken zu minimieren und eine fachgerechte Untersuchung sicherzustellen.

Direkten Kontakt vermeiden 

Das Veterinäramt warnt ausdrücklich davor, kranke oder verendete Wildvögel selbst zu berühren. Wird eine Bergung notwendig, muss geeignete Schutzausrüstung getragen werden: zwei Paar Einmalhandschuhe, FFP2-Maske, bei Bedarf Einmalkittel, Kopfbedeckung, Augenschutz und desinfizierbare Gummistiefel oder Schuhüberzieher.

Kadaver von Vögeln mit Verdacht auf Vogelgrippe müssen doppelt luftdicht verpackt und gekühlt gelagert werden, bis das Veterinäramt sie übernimmt. Eine eigenständige Abgabe bei Tierarztpraxen, Haushalten oder direkt beim Veterinäramt ist nicht erlaubt. Die Untersuchung erfolgt ausschließlich über die amtlichen Stellen.

Bei Singvögeln oder Tauben ist das Infektionsrisiko nach bisherigen Erkenntnissen sehr gering. Deren Kadaver können über die Kadavertonne oder den Restmüll entsorgt werden.

Verdachtsfälle melden

Das Veterinäramt ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Verendete Zug- oder Wasservögel sollten möglichst mit Fundortangabe gemeldet werden:

  • Telefon: 08031 / 392-6310
  • E-Mail: vetamt@lra-rosenheim.de

Außerhalb der Geschäftszeiten: Integrierte Leitstelle Rosenheim, Tel.: 08031 / 900900

Symptome beachten

Für die Allgemeinbevölkerung gilt das Risiko einer Infektion mit H5N1 laut Robert Koch-Institut weiterhin als gering. Nach Kontakt zu möglicherweise infizierten Vögeln können grippeähnliche Symptome oder Bindehautentzündungen auftreten. In diesem Fall sollte nach telefonischer Anmeldung sofort ein Arzt aufgesucht und soziale Kontakte vorerst reduziert werden.

Hintergrund

Anfang November wurde im Landkreis Rosenheim erstmals eine verendete Lachmöwe in Rott am Inn positiv auf H5N1 getestet. Seitdem wurden rund 30 Wildvögel untersucht. Bei sechs Tieren – darunter vier Graugänse, eine Stockente und ein Höckerschwan aus Breitbrunn am Chiemsee, Prien am Chiemsee, Ramerberg und Wasserburg am Inn – wurde das Virus bestätigt. Die dynamische Ausbreitung zeigt, dass das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen weiterhin besteht.

Weitere Informationen:
Vollständiges Merkblatt: Landratsamt Rosenheim – Hinweise zum Umgang mit erkrankten oder toten Vögeln.
(Quelle: Pressemitteilung Landratsamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto: re)

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