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Zoll warnt vor gefährlichem Feuerwerk aus dem Ausland: Kontrollen zum Jahreswechsel verschärft

Feuerwerkskörper

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

20. Dezember 2025

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Der Jahreswechsel steht bevor und damit auch die Hochsaison für den Kauf von Feuerwerkskörpern. Das Hauptzollamt Rosenheim warnt in diesem Zusammenhang vor der Einfuhr gefährlicher und nicht zugelassener Pyrotechnik aus dem Ausland. Solche Produkte entsprechen häufig nicht den in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards und können erhebliche Risiken für Verbraucher darstellen.

Nach Angaben des Zolls müssen alle in Deutschland erlaubten Feuerwerkskörper geprüft sein und ein gültiges CE-Zeichen tragen. Die Einfuhr von nicht konformem Feuerwerk ohne diese Kennzeichnung ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten. Dennoch stellen Zollbedienstete jedes Jahr erhebliche Mengen illegaler Pyrotechnik sicher. Allein im Jahr 2024 wurden bundesweit mehr als sieben Tonnen nicht zugelassenes Feuerwerk beschlagnahmt.
Insbesondere Feuerwerkskörper aus dem Ausland oder aus Online-Angeboten erfüllen nicht immer die gesetzlichen Anforderungen oder sind mit gefälschten Zulassungszeichen versehen. Solche Produkte werden bei Zollkontrollen konsequent eingezogen. Wer versucht, nicht zugelassenes Feuerwerk nach Deutschland einzuführen, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Illegales Feuerwerk bei Kontrolle auf der A8 entdeckt


Auch das Hauptzollamt Rosenheim führt zum Jahresende verstärkte Kontrollen durch. Ein aktueller Fall ereignete sich im November auf der Autobahn A8 am Rastplatz Piding. Zöllner der Kontrolleinheit Traunstein kontrollierten dort einen niederländischen Pkw auf dem Weg in Richtung Salzburg. Die Insassen gaben an, lediglich erlaubte Pyrotechnik wie Bengalfeuer mitzuführen. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten zunächst zulässige Bengalfeuer der Kategorie P1 sowie zwei Rauchbomben der Kategorie T1. Zusätzlich entdeckten sie jedoch eine Feuerwerksbatterie der Kategorie F3, die in der Reserveradmulde versteckt war. Da keine behördliche Erlaubnis für diese Kategorie vorlag, wurde ein Strafverfahren eingeleitet und die Batterie sichergestellt.

Behörden warnen vor Risiken und weisen auf Genehmigungspflicht hin

Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, warnt eindringlich vor den Gefahren illegaler Pyrotechnik: „Für die eigene Sicherheit sollte man auf Feuerwerkskörper verzichten, deren Herkunft man nicht klar nachvollziehen kann oder die keine vorgeschriebene CE-Kennzeichnung haben. Nicht auf ihre Sicherheit getestete Böller sind unberechenbar und sie zu nutzen, kann extrem gefährlich werden. Im schlimmsten Fall kann es zu Verbrennungen, Verätzungen oder dem Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht kommen.“
Für bestimmte Kategorien von Feuerwerkskörpern, darunter auch solche der Kategorie F3, ist in Deutschland grundsätzlich eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Die Überwachung der sprengstoffrechtlichen Vorschriften liegt bei den zuständigen Landesbehörden sowie bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Der Zoll unterstützt diese Stellen im Rahmen seiner Kontrollen.
Weitere Informationen zu den geltenden Vorschriften und zur Kategorisierung von Feuerwerkskörpern sind auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung sowie des Zolls zu finden.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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