Rosenheim / Bayern / Österreich – Wer in den Weihnachtsferien mit dem Auto nach Österreich reist, sollte sich auf strenge Verkehrsregeln einstellen. Laut ADAC Südbayern können Geschwindigkeitsverstöße, fehlende Rettungsgassen oder falsche Ausrüstung teuer werden – teilweise drohen Bußgelder von mehreren Tausend Euro.
Verkehrsexperte Alexander Kreipl vom ADAC Südbayern weist darauf hin: „Gerade die Kontrollmethoden wie Section-Control oder flexible Tempolimits im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes sind für viele Autofahrer ungewohnt. Wer die Regeln missachtet, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern gefährdet auch die Sicherheit.“
Hohe Strafen bei Geschwindigkeitsverstößen
In Österreich gibt es keinen festen Bußgeldkatalog. Stattdessen sind Höchststrafen festgelegt, die je nach Bundesland und Einzelfall variieren. Besonders schwere Verstöße, etwa massive Geschwindigkeitsüberschreitungen, können Strafen von bis zu 7.500 Euro nach sich ziehen. In gravierenden Fällen darf die Polizei Fahrzeuge sogar sicherstellen, dauerhaft einziehen oder versteigern – auch ausländische Pkw sind davon betroffen.
Die üblichen Tempolimits liegen bei 50 km/h in Ortsgebieten, 100 km/h auf Freilandstraßen und 130 km/h auf Autobahnen. Unter dem Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) können diese Limits kurzfristig auf 100 km/h oder 80 km/h reduziert werden. Verstöße werden streng kontrolliert. Section-Control-Anlagen messen die Durchschnittsgeschwindigkeit über längere Strecken, zusätzlich kommen mobile Messsysteme, etwa in Baustellenbereichen, zum Einsatz. Ausnahmen gelten nur für klar erkennbare Elektrofahrzeuge.
Rettungsgasse und Ausrüstung
Die Bildung einer Rettungsgasse wird streng überwacht. Schon bei stockendem Verkehr müssen Autofahrer freie Bahn für Einsatzfahrzeuge lassen. Wer dies unterlässt, zahlt bis zu 726 Euro, wer Rettungskräfte behindert, bis zu 2.180 Euro.
Zwischen 1. November und 15. April gilt situative Winterreifenpflicht. Auf Bergstraßen oder bei starkem Schneefall können Schneeketten vorgeschrieben sein. Wer ohne die vorgeschriebene Ausrüstung unterwegs ist, riskiert Bußgelder bis 5.000 Euro. Vor Fahrtantritt sollten Fahrer unbedingt mit der Handhabung der Ketten vertraut sein.
Fahrverbote in Tirol
Um Anwohner vor starkem Reiseverkehr zu schützen, verhängt Tirol erneut Abfahrtssperren für den überregionalen Durchgangsverkehr. Sie gelten vom 20. Dezember 2025 bis Ostermontag, 6. April 2026, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen auf ausgewählten Straßen in den Bezirken Kufstein, Reutte und Imst. In Schwaz gelten die Fahrverbote samstags bis 28. März 2026. In Innsbruck und Innsbruck Land starteten die Verbote am gestrigen Samstag, 27. Dezember und enden am 1. März 2026. Dosierampeln regeln zusätzlich den Verkehr. Wer gegen die Fahrverbote verstößt, wird auf die ursprüngliche Route zurückgeleitet, was erheblichen Zeitverlust verursachen kann.
(Quelle: Pressemitteilung ADAC / Beitragsibild: Symbolfoto ai)


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