Bayern – Algen liegen als nährstoffreiche Lebensmittel im Trend – doch eine Analyse der Verbraucherzentralen Bayern zeigt: Einige Produkte enthalten sehr viel Jod, Angaben zu Gehalt und Verzehrmenge fehlen oft.
Algen können einen Beitrag zur Jodversorgung leisten. Problematisch ist aber, dass viele Algenprodukte keine Angaben zum Jodgehalt oder zur empfohlenen Menge pro Tag tragen. Eine Analyse im Auftrag der Verbraucherzentralen zeigt: Beim Verzehr einzelner Produkte kann die tägliche Jodaufnahme die gesundheitlich empfohlene Höchstmenge überschreiten. Warnhinweise fehlen häufig.
Jod – das richtige Maß ist entscheidend
Jugendliche und Erwachsene sollten laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung (DGE) täglich 150 Mikrogramm Jod aufnehmen. Die tolerierbare Höchstmenge liegt bei 600 Mikrogramm. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt bei hohen Jodgehalten Warnhinweise und Angaben zu Gehalt und Verzehrmenge – bisher gilt das aber nur für getrocknete Algen.
„Die Kennzeichnung des Jodgehalts, der empfohlenen Verzehrmenge und Warnhinweise sind bei hohen Jodgehalten dringend erforderlich,“ sagt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. „Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher eine übermäßige Jodzufuhr vermeiden.“
Analyseergebnis: Auswahl ist schwierig
- Im Labor wurden 13 algenhaltige Lebensmittel untersucht, darunter Snacks, Nudeln und Salate. Das Ergebnis:
Die Jodgehalte schwankten stark – von 11 bis 8.720 Mikrogramm pro 100 g. - 8 der 13 Produkte hatten hohe Jodgehalte und hätten Warnhinweise tragen müssen.
- Keines dieser 8 Produkte enthielt alle empfohlenen Angaben.
- Drei Produkte führten bereits bei üblichen Verzehrmengen zu gesundheitlich bedenklich hohen Jodaufnahmen.
Ein Beispiel: Rooibostee mit Kombu. „Schon 54 Milliliter davon reichen aus, um die tägliche Höchstmenge von 600 Mikrogramm Jod auszuschöpfen – eine normale Tasse enthält fast das Dreifache,“ erklärt Krehl. Angaben zum Jodgehalt oder Warnhinweise fehlten. Auch zwei Algennudelprodukte enthielten sehr hohe Jodgehalte; auf einer Verpackung wurde ein falscher, unbedenklich scheinender Wert angegeben.
Verzehrmenge entscheidend
Algensnacks und algenhaltige Gewürze wiesen ebenfalls hohe Jodgehalte auf, fallen wegen der geringen Verzehrmengen aber kaum ins Gewicht. Moderate Mengen, etwa von Wakame-Algen-Salaten, können hingegen zur täglichen Jodversorgung beitragen.
Forderungen der Verbraucherzentralen
Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, fordern die Verbraucherzentralen:
- Pflichtangabe des Jodgehalts in der Nährwertdeklaration
- Empfehlungen zur maximalen Verzehrmenge
- Warnhinweise bei hohen Jodgehalten
- Gesetzliche Höchstmengen für Jod in Algenprodukten
- Bessere Sorgfaltspflicht der Hersteller
Weitere Informationen zum Test und zum Thema Jod finden sich unter: verbraucherzentrale.bayern/lebensmittel-mit-algen
(Quelle: Verbraucherzentrale Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto ai)


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