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Stadt Rosenheim im Winter: So sichern Anlieger Gehwege bei Schnee und Eis

Schneeschaufel mit Hund. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

9. Januar 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Rosenheim – Sturmtief „Elli“ hat auch Rosenheim fest im Griff – Schnee und glatte Straßen sorgen wieder für Herausforderungen. Für alle, die ein Grundstück in der Stadt Rosenheim haben, stellt sich damit die Frage: Wer räumt wann die Gehwege frei, wie oft muss gestreut werden und womit?

Wer muss ran?

Anliegerpflicht heißt: Eigentümer oder Nutzungsberechtigte sichern den Gehweg vor ihrem Grundstück. Auch Hinterlieger sind beteiligt. Vorder- und Hinterlieger tragen die Verantwortung gemeinsam. Wer die Räum- und Streupflicht an jemanden anderen übergibt, bleibt rechtlich verantwortlich dafür, dass sie korrekt erfüllt wird. 

Wo muss geräumt werden?

  • Auf befestigten Gehwegen direkt am Grundstück.
  • Kein Gehweg vorhanden? Dann muss ein ca. 1,50 Meter breiter Streifen am Straßenrand geräumt und gestreut werden.
  • Gleiches gilt für kombinierte Rad- und Fußwege und Fußgängerzonen entlang der Grundstücksgrenze.

Wann ist Pflicht?

  • Werktags: ab 07:00 Uhr.
  • Sonn- und Feiertage: ab 08:00 Uhr.
  • Bis 20:00 Uhr wiederholen, so oft es für die Sicherheit notwendig ist – auch bei Abwesenheit. Das bedeutet, die Räum- und Streupflicht endet nicht, nur weil man gerade nicht zu Hause ist. In diesem Fall muss die Pflicht an jemanden delegiert werden, zum Beispiel Nachbarn, Hausmeister oder Winterdienst.

Wie wird gestreut?

Streusalz ist in Rosenheim aus Umweltschutzgründen in der Regel verboten. Stattdessen kommen Sand oder Splitt zum Einsatz. Diese Mittel gibt es im Baumarkt oder Baustoffhandel, außerdem stellt die Stadt rund 120 Streugutkisten bereit, die regelmäßig nachgefüllt werden. Kleinere Mengen können auch direkt beim Baubetriebshof abgeholt werden.

Wohin mit dem Schnee?

Geräumter Schnee gehört neben den Gehweg – nicht auf die Straße. Abflussrinnen, Gullys, Hydranten und Fußgängerüberwege müssen frei bleiben. Bei starkem Schneefall gilt: gegenseitige Rücksicht ist gefragt.

Wer kümmert sich um die Straßen?

Der kommunale Winterdienst der Stadt Rosenheim räumt Hauptstraßen, ÖPNV-Routen, Kreuzungen, Bushaltestellen, Fußgängerüberwege und Radwege. Nebenstraßen werden mit Hilfe des Maschinenrings betreut.

Winterdienst in Rosenheim ist also Teamwork: Die Stadt sorgt für die Hauptverkehrsachsen, die Anlieger sichern die Gehwege. Mit etwas Vorbereitung, Sand oder Splitt und gegenseitiger Rücksicht klappt es gut – auch bei Sturmtief „Elli“.

Bitte beachten: Die Regeln gelten nur innerhalb der Stadt Rosenheim, für andere Gemeinden können andere Vorschriften gelten. Mehr Infos für Rosenheimer gibt’s hier.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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