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BIHK kritisiert SPD-Vorschläge zur Erbschaftssteuer

Hände unterschreiben ein Dokument. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

14. Januar 2026

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Bayern – Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat den SPD-Entwurf zur Reform der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen kritisiert. Große Vermögen sollen nach den Plänen stärker besteuert, kleine und mittlere Erbschaften entlastet werden. Geplant sind unter anderem ein Freibetrag von rund einer Million Euro sowie die Steuerfreiheit für das Elternhaus, wenn der Erbe dort wohnt. Die Vorschläge sorgen derzeit für Diskussionen in Politik und Wirtschaft.

Nach Einschätzung des BIHK könnten die Änderungen insbesondere mittelständische Unternehmen belasten. BIHK-Chef Manfred Gößl erklärte: „… ausgerechnet in dieser Phase verschärft der Vorschlag der SPD zur Erbschaftsteuer die Zukunftssorgen vieler Mittelständler noch weiter.“ Viele Betriebe stehen derzeit in der Übergabe an die nächste Generation, zugleich verzeichne man hohe Insolvenzzahlen im Mittelstand, so der BIHK.

Gößl wies außerdem darauf hin, dass der SPD-Vorschlag nach Ansicht des BIHK die höchstrichterliche Rechtsprechung missachte, die steuerliche Ausnahmen für kleinere und mittlere Unternehmen als gerechtfertigt ansieht. „Jede Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen schwächt die Wirtschaft, weil sie wie ein Damoklesschwert über den Betriebsinhabern und den nächsten Generationen hängt. Sie vermindert Eigenkapital und Investitionskraft der Betriebe. Nötig ist aber genau das Gegenteil“, so Gößl weiter.
(Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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