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Ende der Förderung für Schneekanonen: LBV begrüßt Schritt, fordert weitere Maßnahmen

Schneekanone. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

17. Januar 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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Hilpoltstein / Bayern – Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) wertet die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die Förderung für Schneekanonen zu stoppen, als wichtiges Signal zum besseren Schutz der bayerischen Alpen.

„Diese Entscheidung war überfällig. Beispiele wie das Aus des Skibetriebs am Jenner zeigen, dass Investitionen in die Ski-Infrastruktur trotz massiver staatlicher Förderung keine Zukunftsperspektive für unsere bayerischen Alpen darstellen“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Bereits seit mehreren Jahren setzt sich der LBV dafür ein, dass umwelt- und klimaschädliche Subventionen wie die Förderung von Seilbahnen und Beschneiungsanlagen abgeschafft werden. Beran betont, dass die neue Regelung nur ein erster Schritt ist: „Damit wird einer weiteren Erschließung unberührter Bereiche des bayerischen Alpenraums ein Riegel vorgeschoben. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Langfristig muss das Ziel zum Schutz des einzigartigen Naturraums Alpen sein, den Neubau von Seilbahnen und Beschneiungsanlagen in bisher unerschlossenen Gebieten grundsätzlich zu verbieten.“

Kritisch sieht der LBV, dass der Ganzjahresbetrieb als Voraussetzung für eine Förderung vorgesehen ist: „Gerade ein Ausbau des Sommerbetriebs führt zu einer zusätzlichen Störung in der Brutzeit und der Zeit der Jungenaufzucht“, so Beran.

Der LBV unterstreicht, dass die Alpen als Naturraum besonders geschützt werden müssen. „Eventtourismus, große Infrastruktur-Vorhaben und eine stetige Erhöhung der Tourismuskapazitäten haben dort deshalb keine Zukunft. Die Alpen müssen als Naturraum bewahrt werden. Nur ein sanfter Tourismus sichert letztendlich auch das wirtschaftliche Potenzial des Alpentourismus für die kommenden Jahrzehnte“, erklärt Beran.

Was bedeutet die Seilbahnförderrichtlinie?

Die bayerische Seilbahnförderrichtlinie regelt die staatliche Förderung von bestehenden Personenseilbahnen. Ab 2026 werden technische Beschneiungsanlagen nicht mehr gefördert, während Zuschüsse für bestehende Seilbahnanlagen erhalten bleiben. Ziel ist es, die Erschließung unberührter Bergflächen einzuschränken und die Alpen als Naturraum zu schützen.
(Quelle: Pressemitteilung LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e.V. / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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