Rosenheim – An einer Kreuzung im Rosenheimer Stadtgebiet im Bereich der Staatsstraße 2078 und der B15a sind am Freitagabend (23.1.2026) zwei Fahrzeuge zusammengestoßen.
Der Unfall ereignete sich am 24. Januar 2026 gegen 17 Uhr. Verletzt wurde dabei niemand, der Sachschaden wird mit 7000 Euro beziffert.
Nach Angaben der Polizei befuhr ein 20-jähriger Autofahrer aus dem nördlichen Landkreis Rosenheim die Staatsstraße 2078 von Kolbermoor kommend in Fahrtrichtung Rosenheim. An der Fahrbahnteilung zur Einschleifung auf die B15a im Rosenheimer Stadtgebiet ordnete er sich zunächst zum Rechtsabbiegen ein und hatte für diese Fahrtrichtung grünes Licht. Der geradeausführende Verkehr in Richtung Rosenheim zeigte zu diesem Zeitpunkt Rot.
Gleichzeitig wollte ein 61-jähriger Autofahrer aus Kolbermoor von der B15a nach links auf die Staatsstraße 2078 in Fahrtrichtung Kolbermoor abbiegen. Für ihn zeigte die Lichtsignalanlage ebenfalls Grün.
Der 20-Jährige wechselte jedoch, so der Wortlaut in der Polizeimeldung, plötzlich den Fahrstreifen, bog nicht nach rechts ab, sondern fuhr geradeaus. Dabei übersah er den einfahrenden Pkw des 61-Jährigen. In der Folge kam es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Durch den Unfall wurde niemand verletzt. Gegen den 20-jährigen Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, zudem wurden Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg verhängt.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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