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Oberbayerische Kommunen abwartend beim neuen Ladenschlussgesetz

Fußgängerzone mit Schild: Sonntag geöffnet. Foto: ai generiert

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

30. Januar 2026

Lesezeit: 2 Minute(n)

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München / Bayern – Mehr Einkaufsnächte, Sonntagsöffnungen und Erleichterungen für Souvenirverkäufer – das neue bayerische Ladenschlussgesetz, das seit 1. August 2025 gilt, enthält zahlreiche Erleichterungen für den Einzelhandel. In vielen oberbayerischen Kommunen steckt die Umsetzung jedoch noch in den Anfängen. Das zeigt eine Umfrage der IHK für München und Oberbayern.

Laut Umfrage haben bislang nur rund 10 Prozent der befragten Gemeinden die notwendige Verordnung für kommunale Einkaufsnächte verabschiedet. Weniger als die Hälfte der Gemeinden war im Vorfeld mit dem örtlichen Einzelhandel im Gespräch.
„Vielerorts warten die Einzelhändler noch auf die im neuen Ladenschlussgesetz angekündigten Verbesserungen“, erklärt Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. „Statt den lokalen Kaufleuten die gesetzlich erlaubten Freiheiten auch zu geben und sie einfach mal machen zu lassen, warten fast alle Kommunen noch ab und entscheiden nicht. Angesichts verhaltener Kauflaune und starker Online-Konkurrenz brauchen unsere stationären Händler aber dringend die Chance, die neuen Ladenöffnungsoptionen nutzen zu können, wenn sie es möchten. Die Stadträte von Eichstätt und Geretsried beispielsweise haben schnell alle acht gesetzlich möglichen kommunalen Einkaufsnächte verabschiedet.“

Die Umfrage zeigt zudem, dass vorerst keine der befragten Gemeinden plant, zusätzliche touristische Bereiche auszuweisen, um dort den Verkauf von Souvenir- und Reisebedarf an Sonn- und Feiertagen zu erlauben. München hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht: Zwischen April und Mitte Oktober darf in der Fußgängerzone der Altstadt touristischer Bedarf sonn- und feiertags verkauft werden. Viele Händler und die IHK hätten sich jedoch gewünscht, dass aufgrund der zahlreichen touristischen Hotspots das gesamte Stadtgebiet als touristischer Bereich ausgewiesen wird.

Zur Umfrage: Für die Erhebung kontaktierte die IHK über 70 Wirtschaftsförderer in oberbayerischen Landratsämtern und Gemeinden. 59 Gemeinden beteiligten sich, darunter 12 Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohnern.
(Quelle: Pressemitteilung IHK für München und Oberbayern / Beitragsbild:ai generiert)

1 Kommentar

  1. Aus welchem Hut zaubert man denn die Mitarbeiter? In einigen Geschäften soll es bereits aktuell einen Mangel an Personal geben. In den 1990 er Jahren wurde der lange Donnerstag eingeführt. Allzu erfolgreich soll er nicht gewesen sein, denn mehr Geld für Einkäufe war auch nicht vorhanden.

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