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HZA Rosenheim: Erneut unversteuerte und nicht zugelassene Waren sichergestellt

Sicherstellung nicht zugelassener E-Zigaretten. Foto: Pressearchiv Hauptzollamt Rosenheim

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

31. Januar 2026

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Rosenheim / München. Zum wiederholten Mal haben Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege in München zahlreiche unversteuerte und nicht für den Verkauf zugelassene Waren sichergestellt. Dabei wurden insbesondere Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten geprüft. Gegen zwei Kioskbesitzer wurden Strafverfahren eingeleitet.

In einem Kiosk entdeckten die Zöllner 207 E-Zigaretten ohne Steuerzeichen, 36 nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) verbotene E-Zigaretten, 278 Dosen Nikotinbeutel und 65 Dosen Snus. In einem weiteren Kiosk wurden fünf nach dem KCanG verbotene E-Zigaretten sichergestellt.
Das Hauptzollamt Rosenheim leitete gegen beide Kioskbesitzer noch vor Ort Strafverfahren ein, da sie unter anderem Produkte zum Verkauf angeboten hatten, deren Besitz und Verkauf in Deutschland verboten ist.

Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim, erklärt: „Das ist nun die dritte Meldung innerhalb kürzester Zeit, die wir zu diesem Thema veröffentlichen. Wir sehen uns weiterhin in unserer Aufgabe bestärkt, zu sensibilisieren und aufzuklären. Schließlich geht es hier nicht nur um Steuergerechtigkeit, sondern vor allem um den Schutz der Verbraucher.“
(Quelle: Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Pressearchiv Hauptzollamt Rosenheim)

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