Brannenburg / Kiefersfelden – Im Zuge der Faschingszeit hat die Polizeiinspektion Brannenburg (Landkreis Rosenheim) ihre Verkehrskontrollen deutlich ausgeweitet. Dabei stellten die Beamten mehrere Alkoholdelikte im Straßenverkehr fest – darunter auch einen Fall mit erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss.
Am Donnerstag (6.2.2026) führten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Brannenburg verstärkte stationäre und mobile Verkehrskontrollen durch. Ziel der Maßnahmen war es, mögliche Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit frühzeitig zu erkennen und Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer zu verhindern.
Schwerwiegender Verstoß in Kiefersfelden festgestellt
Im Rahmen der Kontrollen wurde bei zwei Pkw-Fahrern aus dem südlichen Landkreis Rosenheim deutlicher Alkoholgeruch festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab in beiden Fällen einen Wert von jeweils über 0,5 Promille. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Ein weiterer, besonders schwerwiegender Verstoß wurde im Gemeindegebiet Kiefersfelden bekannt. Dort kontrollierte die Bundespolizei einen in Österreich wohnhaften Pkw-Fahrer, bei dem ein umgerechneter Atemalkoholwert von über 1,1 Promille festgestellt wurde. Damit befand sich der Mann im Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit. Der Fahrer wurde zur weiteren Sachbearbeitung an die Polizeiinspektion Brannenburg übergeben. Zusätzlich reagierte ein Drogenschnelltest positiv auf Kokain.
Der Mann musste sich einer Blutentnahme durch einen verständigten Arzt unterziehen. Die Blutprobe wird nun gerichtlich untersucht, um den Alkohol- und Drogeneinfluss zweifelsfrei nachzuweisen.
Auf die beiden Fahrer mit über 0,5 Promille kommt ein Bußgeldverfahren zu. Dieses umfasst ein Fahrverbot, ein empfindliches Bußgeld sowie Punkte im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Zudem müssen sie die Verfahrenskosten tragen.
Dem in Kiefersfelden kontrollierten Fahrer aus Österreich wurde der Führerschein noch vor Ort mit sofortiger Wirkung entzogen. Gegen ihn wird ein Strafverfahren eingeleitet, das unter anderem eine Geldstrafe, einen längerfristigen Entzug der Fahrerlaubnis für das Bundesgebiet sowie Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen kann.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto Polizeipräsidium Oberbayern Süd)


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