Rosenheim – Am gestrigen Dienstagabend (10.2.2026) stand im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rosenheim ein Thema auf der Tagesordnung, das zunächst wie ein reiner Verwaltungsakt wirkte, aber dennoch für rege Diskussion sorgte: Künftig könnten in Rosenheim bis zu acht verkaufsoffene Nächte möglich sein – und damit die im neuen Bayerischen Ladenschlussgesetz höchstzulässige Zahl.
Grundlage ist das Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG), das zum 1. August 2025 in Kraft getreten ist. Es erlaubt Städten und Gemeinden, durch Rechtsverordnung bis zu acht verkaufsoffene Nächte an regulären Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 20 Uhr und 24 Uhr festzulegen.
„Nüchtern betrachtet handelt es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um einen reinen Verwaltungsakt“, sagte Oberbürgermeister Andreas März zu Beginn der Beratung. Doch die Diskussion im Ausschuss zeigte, dass das Thema mehr Fragen aufwirft als gedacht.
Acht mögliche Termine – Rosenheim schöpft gesetzlichen Rahmen voll aus
Die Stadt Rosenheim nutzt die neue gesetzliche Möglichkeit vollständig und legt alle acht Termine per Verordnung fest:
- Erster Freitag im März
- Erster Donnerstag im April
- Zweiter Freitag im Mai
- Erster Freitag im Juli
- Erster Freitag im August
- Zweiter Freitag im Oktober
- Freitag vor dem 1. Advent
- Freitag vor Heiligabend
Damit nutzt Rosenheim den gesetzlich möglichen Höchstrahmen aus, den das Bayerische Ladenschlussgesetz vorsieht.
Wichtig dabei: Die Geschäfte dürfen öffnen, sie müssen nicht. „Es geht um die Möglichkeit, nicht um eine Verpflichtung“, stellte CSU-Fraktionsvorsitzender Dr. Wolfgang Bergmüller klar. Ob alle Geschäfte mitmachen, werde die Realität zeigen, meinte auch Rosenheims Oberbürgermeister Andreas März.
Unterschiedliche Rückmeldungen
Vor der Behandlung und Beschlussfassung wurden die IHK für München und Oberbayern, der Einzelhandelsverband sowie die Gewerkschaft ver.di offiziell beteiligt und um Stellungnahmen gebeten, informierte die Stadtverwaltung.
IHK und Einzelhandelsverband begrüßten die vorgesehenen Regelungen. Die Gewerkschaft ver.di lehnte den Entwurf hingegen in allen Punkten ab. Begründet wurde dies mit grundsätzlichen Erwägungen: Das Verkaufspersonal sei bereits stark belastet – unter anderem durch Personalnot, Fachkräftemangel, hohe Fluktuation und hohe Krankheitsquote. Spezifische Einwände gegen den Rosenheimer Entwurf oder besondere örtliche Situationen wurden nicht vorgetragen.
Aus Sicht der Verwaltung gelten die vorgesehenen verkaufsoffenen Nächte dennoch als „verträglich und umsetzbar“. Zudem wies der Einzelhandel darauf hin, dass voraussichtlich nicht alle acht Termine voll ausgeschöpft werden. Schon bei verkaufsoffenen Sonntagen nehme regelmäßig nur ein Teil der Geschäfte die Möglichkeit wahr.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern seien die Ladenöffnungszeiten in Bayern sehr restriktiv. In vielen Regionen Deutschlands seien werktägliche Öffnungen bis 22 Uhr und länger seit Jahren üblich, ohne dass es zu erkennbaren Problemen gekommen sei, heißt es in der Sitzungsvorlage.
Skepsis im Gremium
Trotz grundsätzlicher Zustimmung gab es kritische Stimmen. SPD-Fraktionsvorsitzender Abuzar Erdogan äußerte Zweifel, ob alle Einzelhändler – insbesondere mit Blick auf die Personalsituation – über die neue Regelung froh seien.
Peter Rutz (Bündnis 90 / Die Grünen) betonte, dass verkaufsoffene Nächte nur dann Anklang finden würden, wenn sie von der Stadt mit einem Rahmenprogramm begleitet werden. CSU-Stadtrat Florian Ludwig ergänzte: „Lieber auf einige wenige Abende konzentrieren und die dann gescheit machen.“ Er verwies auf die „Lange Shopping-Nacht“ („Rosige Zeiten“), die im vergangenen Jahr eher ernüchternd verlaufen sei.
Herbert Borrmann (CSU), viele Jahre selbst im Einzelhandel tätig, bewertete die Neuerung aus praktischer Sicht: „Das wird nicht die letzte Änderung des Ladenschlussgesetzes sein.“ Viele Geschäfte in der Innenstadt hätten ihre Öffnungszeiten bereits wieder auf 19 Uhr zurückgenommen –aufgrund des Kundenverhaltens. In Zeiten von Personalnot sei auch fraglich, ob zusätzliche Öffnungszeiten die Attraktivität des Berufs steigern könnten.
Einstimmige Empfehlung
Trotz Skepsis und kritischer Anmerkungen sprach sich der Haupt- und Finanzausschuss am Ende einstimmig für die neue Verordnung aus. Die endgültige Entscheidung fällt in der Stadtratssitzung am 25. Februar.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Beitragsbild. Archiv Innpuls.me und ai generiert)


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