Rosenheim – Wer bei der Kommunalwahl in Rosenheim sein Kreuz setzt, hat mehr Einfluss, als viele denken. Das bayerische Wahlrecht gibt den Bürgern mächtige Werkzeuge an die Hand – man muss sie nur kennen. In Teil 2 unserer Serie erklären wir, wie man mit „Häufeln“ und Streichen ganz gezielt Personen nach vorne bringt oder ausbremst.
Zur Einordnung: Die Serie basiert auf Einschätzungen des Rosenheimer Politik-Analysten und Diplom
Verwaltungswirts Bernhard Baron Boneberg. Er hat Politik- und Verwaltungswissenschaften studiert, an rund 30 Wahlen eigenhändig ausgezählt und war bereits bei US-Präsidentschaftswahlen aktiv.
Hinweis: Innpuls.me begleitet die Kommunalwahl mit einer mehrteiligen Serie zum bayerischen Kommunalwahlrecht. Morgen beschäftigen wir uns mit den Möglichkeiten des Panaschierens.
Das Interview zur Serie:
Die Qual mit der Wahl … das bayerische Kommunalwahlrecht
Teil 2 – heute: Kumulieren (Häufeln) und Streichen
Das bayerische Kommunalwahlrecht ist eines der persönlichkeitsorientiertesten Wahlsysteme.
Während bei anderen Wahlen meist eine starre Liste zur Wahl steht, räumt der bayerische Gesetzgeber dem Bürger bei Gemeinde- und Stadtratswahlen Instrumente ein, die eine differenzierte Auswahl ermöglichen.
In der Praxis sind hierbei zwei Mechanismen entscheidend: das Kumulieren – im Volksmund eher als „Häufeln“ bekannt – und das Streichen.
Das Kumulieren: Gezielte Stärkung von Einzelpersonen
Ein Kernmerkmal des bayerischen Systems ist die Vergabe von bis zu drei Stimmen an eine einzige Person (Art. 7 Abs. 2 GLKrWG).
Dieses sogenannte „Häufeln“ (Kumulieren) erlaubt es dem Wähler, die starre Reihenfolge einer Parteiliste zu durchbrechen.
Betrachten wir dies anhand eines praxisnahen Beispiels aus dem sozialen Nahraum: Ein Kandidat, nennen wir ihn Herrn Xaver, genießt aufgrund seines ehrenamtlichen Engagements und seiner kooperativen Art im Wohnviertel hohes Ansehen.
Er kandidiert jedoch auf einem hinteren Listenplatz, der bei einer reinen Listenwahl kaum Aussicht auf Erfolg hätte.
Durch die Vergabe von drei Einzelstimmen können seine Unterstützer ihn gezielt im Ranking nach vorne wählen. Er „überholt“ somit andere Kandidaten, die zwar von der Partei auf vordere Plätze gesetzt wurden, im direkten Bürgerkontakt jedoch weniger überzeugen können.
Gerade in einer Stadt wie Rosenheim, wo viele Kandidaten persönlich bekannt sind – sei es aus dem Verein, der Nachbarschaft oder dem Berufsleben –, kann dieses Instrument entscheidend sein.
Das Streichen: Korrektur der Listenpräferenz
Die Kehrseite der positiven Auswahl ist die Möglichkeit des Streichens. Viele Wähler geben oben auf dem Stimmzettel ein sogenanntes „Listenkreuz“ ab. Damit werden alle Stimmen, die man nach Abzug der vergebenen Einzelstimmen noch übrig hat, automatisch von oben nach unten auf die Kandidaten der Liste verteilt.
Befindet sich auf der ausgewählten Liste eine Person, deren politische Eignung oder persönliche Integrität der Wähler kritisch sieht, so kann dieser einzelne Kandidat explizit gestrichen werden. Die Person erhält dann keine Stimme, obwohl das Listenkreuz bei der Partei bzw. der Liste gesetzt wurde.
Ganz praktisch bedeutet Streichen: Wer eine bestimmte Person nicht unterstützen möchte, streicht deren Namen auf dem Stimmzettel deutlich durch. Ein klarer Strich durch den Namen genügt. Wichtig ist lediglich, dass eindeutig erkennbar ist, welcher Kandidat gestrichen wurde.
Das hat folgende Auswirkungen:
Während mein hochgeschätzter Nachbar X. durch die Kumulierung (3 Stimmen) nach oben geschoben wird, bleibt der unliebsame andere Nachbar H. durch die Streichung bei der Stimmenverteilung unberücksichtigt und „sinkt“ – bildlich gesprochen – auf der Liste nach hinten.
Auch dann, wenn der Wähler grundsätzlich die politische Richtung dieser Liste unterstützt und sein Listenkreuz bei dieser Liste gesetzt hat.
Fazit: Der Wähler als „Personalchef“ im Rathaus
Mit dem bayerischen Wahlrecht werden die Bürger quasi zum Personalchef im eigenen Rathaus.
Man wählt hier nicht einfach nur eine Partei oder Liste, sondern entscheidet ganz direkt mit, wer am Ende tatsächlich am Ratstisch sitzt.
Das System erlaubt es, persönliche Sympathie und fachliches Vertrauen über die reine Parteiliste zu stellen. Wer den Dreh mit dem Häufeln und Streichen raus hat, kann so ganz gezielt die Zusammensetzung im Gemeinderat steuern.
Besonders in kleineren Orten ist das eine große Chance: Hier entscheidet dann nicht das Parteibuch, sondern das Vertrauen in die Personen bzw. in die Kandidaten über eine gute Zusammenarbeit im Rat.
(Quelle: Artikel Bernhard Baron Boneberg / Portrait: BBB / Beitragsbild: Symbolfoto ai generiert)


Was ein komischer Zufall!
Ich habe tatsächlich einen Nachbarn X. und einen anderen Nachbarn H.
Na dann weiß ich ja jetzt was ich machen kann …..