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LBV klagt gegen Bau von Windkraftanlagen am Schwarzen Berg

Windkraftrad. Symbolfoto ai generiert

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

3. März 2026

Lesezeit: < 1 Minute(n)

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Hilpoltstein / Bayern – Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) hat beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München Klage gegen den Bau von zwei Windkraftanlagen am Schwarzen Berg westlich von Nittenau im Landkreis Schwandorf eingereicht. Der Schwarze Berg ist ein bewaldeter Höhenzug in der Oberpfalz, etwa zehn Kilometer westlich von Nittenau, bekannt für seine naturschutzfachlich wertvollen Flächen und seltenen Vogelarten.

„Nachdem die betroffene Waldfläche zwar ursprünglich als Vorranggebiet für Windkraft vorgesehen war, hat der Regionale Planungsverband Oberpfalz Nord dieses aus Artenschutzgründen wieder gestrichen. Es ist absolut unverständlich, dass nun das Landratsamt Schwandorf den Bau von zwei Windkraftanlagen an dieser Stelle genehmigt hat“, erklärt LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Gefährdete Arten am Schwarzen Berg

In der Nähe der geplanten Anlagen brüten mehrere gefährdete und besonders geschützte Vogelarten wie Seeadler, Uhu und Wanderfalke. Aus diesem Grund hatte der Regionale Planungsverband den Bereich als Vorranggebiet gestrichen. Beran kritisiert: „Wenn nun doch außerhalb von Vorranggebieten Baugenehmigungen erlassen werden, wird die gesamte Regionalplanung ad absurdum geführt.“

LBV fordert sorgfältige Standortwahl

Der LBV weist zudem darauf hin, dass er frühzeitig auf die naturschutzfachlichen Konflikte hingewiesen und eine Beteiligung am Verfahren gefordert habe. „Der LBV wurde weder am Verfahren beteiligt, noch wurden unsere Kritikpunkte an der Planung aufgegriffen“, so Beran.

Grundsätzlich unterstützt der LBV den Ausbau der Windkraft als flächen- und energieeffiziente Form erneuerbarer Energie. Voraussetzung ist jedoch eine sorgfältige Standortwahl, um die Gefährdung bedrohter Vogel- und Fledermausarten sowie wertvoller Lebensräume zu vermeiden. Nach Ansicht des LBV gibt es in der Region genügend geeignete Flächen, die diese Kriterien erfüllen.
(Quelle: Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) / Beitragsbild: Symbolfoto ai generiert)

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