Rosenheim – Am 22. März entscheiden die Wähler über den nächsten Rosenheimer Oberbürgermeister. Dazu werden seit heute (11.3.2026) rund 14.000 Briefwahlunterlagen versandt.
Den Wahlschein per Post erhält, wer bereits bei der Briefwahl zum 8. März angekreuzt hatte, zu einer möglichen Stichwahl die Wahlunterlagen zugeschickt zu bekommen. Dies haben über 90 Prozent der Wähler getan. Sollten jedoch bis Mittwoch, den 18. März keine Briefwahlunterlagen eingegangen sein, wird um Kontaktaufnahme mit dem Wahlamt unter wahlamt@rosenheim.de oder telefonisch unter 08031/ 365-1364 gebeten.
So können Wähler ihre Stimme bei der Stichwahl abgeben
Für den Urnengang ist nach wie vor die Wahlbenachrichtigung gültig. Wer sie nicht mehr hat, kann unter Vorlage des Passes oder des Personalausweises im gleichen Wahllokal wie bereits am 8. März seine Stimme abgeben.
Neue Anträge für Briefwahl zur Stichwahl sind per online-Antragstellung unter www.rosenheim.de bis zum Montag, 16. März möglich, danach wird die persönliche Antragstellung im Wahlamt, Am Nörreut 17a, empfohlen. Diese ist bis Freitag, 20. März um 15 Uhr möglich.
Letzte Möglichkeit zur Beantragung und Rückgabe der Briefwahlunterlagen
Bis Samstag, 21. März., 12 Uhr können durch die Stadt Rosenheim nochmals Briefwahlunterlagen ausgestellt werden, wenn die beantragen Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind.
Briefwahlunterlagen können an die Stadt zurückversändt werden, oder persönlich in den amtlichen Briefkasten am Rathaus bis spätestens 18 Uhr am Wahltag eingeworfen werden.
(Quelle: Pressemitteilung Stadt Rosenheim / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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