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Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen: Neuer Steuerbonus für Gewerkschaftsmitglieder

1-Euro-Wurf Copyright IG BAU, Tobias Seifert

Josefa Staudhammer

Ihr Traumberuf ist Journalistin. Sie steht zwar noch am Anfang ihrer Karriere, hat aber schon einige Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln dürfen. Besonders am Herzen liegt ihr die Vernetzung von Innpuls.me mit Social Media. Außerdem ist sie Euere Ansprechpartnerin für Interviews und Jugendstorys aus der Region Rosenheim.

12. März 2026

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Bayern / Rosenheim – Mitglieder von Gewerkschaften können bei der Steuererklärung künftig stärker profitieren. Darauf weist die IG BAU Oberbayern hin. Durch eine neue Regelung können Beschäftigte je nach Steuersatz einen Teil ihres Gewerkschaftsbeitrags zurückerhalten.

Wer Mitglied in einer Gewerkschaft ist, kann in diesem Jahr erstmals zusätzlich Steuern sparen. Darauf macht die IG BAU Oberbayern aufmerksam. Nach Angaben der Gewerkschaft erhalten Mitglieder je nach persönlichem Steuersatz in der Regel zwischen 25 und 35 Prozent ihres Gewerkschaftsbeitrags über die Steuererklärung zurück.
Die Regelung gilt bundesweit und betrifft damit auch Beschäftigte in Rosenheim und der Region.

IG BAU sieht Vorteil für Arbeitnehmer

Aus Sicht der Gewerkschaft ist die steuerliche Entlastung eine positive Entwicklung für Beschäftigte.
„Mehr noch: Das ist ein zusätzlicher Anreiz für alle, in die Gewerkschaft zu kommen. Denn gute Löhne, ordentlicher Arbeitsschutz und vernünftige Arbeitszeiten fallen nicht vom Himmel. Außerdem ist bei der IG BAU – wie bei allen anderen Einzelgewerkschaften im DGB auch – immer ein Rechtsschutz inklusive“, sagt Dieter Pangerl, Bezirksvorsitzender der IG BAU Oberbayern.
Mehr dazu unter: www.dgb.de/service/ratgeber/steuertipps/
(Quelle: Pressemitteilung IG BAU Oberbayern / Beitragsbild: Copyright IG BAU, Tobias Seifert)

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