Rosenheim – Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontrollierte das Hauptzollamt Rosenheim vor einigen Tagen insgesamt 16 Bauunternehmen in seinem Zuständigkeitsbereich. Ziel der Prüfungen war es, die Einhaltung von Mindestlöhnen, Sozialversicherungspflichten und Arbeitsgenehmigungen zu überprüfen.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) war mit Kräften aus Rosenheim, Traunstein und Weilheim vor Ort. Insgesamt wurden über 200 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Dabei ergaben sich in 42 Fällen Anhaltspunkte für mögliche Verstöße, etwa fehlende Sozialversicherungsanmeldungen, Scheinselbständigkeit oder Verstöße gegen die Mindestlohnvorgaben.
Zur Bedeutung des Baugewerbes erläutert Marion Dirscherl, Pressesprecherin des Hauptzollamts Rosenheim: „Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung legt der ZOLL einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. So sind bundesweit rund 60 Prozent der im Jahr 2025 durch die FKS festgestellten Schadenssumme auf die Baubranche zurückzuführen.“
Nach Angaben der FKS wurden im Jahr 2025 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerk sowie Steinmetz- und Steinbildhauergewerbe bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Prüfungen vor Ort können der Auftakt für weitere tiefgreifende Kontrollen oder strafrechtliche Ermittlungen sein. Ein Beispiel hierfür ist ein Verfahren vor dem Landgericht München I aus Dezember 2025: Ein Bauunternehmer wurde zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt, weil er Arbeitsentgelt in großem Umfang vorenthalten hatte. Dabei deckten die Ermittler einen Gesamtschaden von rund neun Millionen Euro auf.
(Quelle: Pressemitteilung Hauptzollamt Rosenheim / Beitragsbild: Copyright Hauptzollamt Rosenheim)


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