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IHK München kritisiert Pläne für neues Beschäftigtendatengesetz

Mann von hinten blickt in Computerbildschirm. Foto: re

Karin Wunsam

Schreibt immer schon leidenschaftlich gern. Ihre journalistischen Wurzeln liegen beim OVB-Medienhaus. Mit der Geburt ihrer drei Kinder verabschiedete sie sich nach gut 10 Jahren von ihrer Festanstellung als Redakteurin und arbeitet seitdem freiberuflich für die verschiedensten Medien-Unternehmen in der Region Rosenheim.

25. März 2026

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München / Bayern – Die IHK für München und Oberbayern spricht sich klar gegen die Pläne von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) aus, ein eigenes Beschäftigtendatengesetz einzuführen.

Das geplante Gesetz soll regeln, wie Arbeitgeber Daten von Beschäftigten erheben, speichern und nutzen dürfen, um die Privatsphäre von Beschäftigten zu schützen und gleichzeitig Transparenz für Arbeitgeber zu schaffen. Laut IHK sei ein neues Gesetz in Deutschland jedoch nicht notwendig, da bestehende Regelungen wie die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die EU-KI-Verordnung sowie bereits geschlossene Arbeitsverträge ausreichend seien, um den Umgang mit Beschäftigtendaten rechtlich klar zu gestalten.

Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK, kritisiert: „Das Gesetz wird schlichtweg nicht gebraucht. Bayern hat bereits 2018 vorgemacht, wie es besser geht, und in seinem Datenschutzgesetz auf Landesebene auf überflüssige Regelungen zu Beschäftigtendaten bewusst verzichtet.“
Gößl ergänzt: „Das Beschäftigtendatenschutzgesetz ist keine verpflichtende EU-Vorgabe. Ein überflüssiges neues Bürokratiemonster muss gestoppt werden.“

Ein erster Versuch des Bundesarbeitsministeriums im Jahr 2024, ein Beschäftigtendatengesetz einzuführen, war bereits damals auf breiten Widerstand aus der betrieblichen Praxis gestoßen.
(Quelle: Artikel: Karin Wunsam / Info: IHK München / Beitragsbild: Symbolfoto re)

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