Hilpoltstein / Bayern – Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) hat beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage gegen den Neubau eines Sessellifts am Scheidtobel sowie gegen Pistenbauarbeiten im Bereich Bierenwang und Walsergund am Fellhorn eingereicht. Anlass ist ein angeordneter Sofortvollzug, der bereits erste Rodungen im Gebiet zuließ.
LBV-Geschäftsführer Helmut Beran begründet die Klage mit dem Schutz des Birkhuhns: „Der Sessellift sowie weitere Bauvorhaben im Gebiet sind nach unserer Einschätzung überhaupt nicht genehmigungsfähig.“ Das Felllhorn liegt im Landkreis Oberallgäu, nahe der Gemeinde Oberstdorf, im südlichen Teil der Allgäuer Hochalpen. Teilflächen der Baumaßnahmen liegen in einem Naturschutzgebiet, einem FFH-Schutzgebiet und einem Vogelschutzgebiet, die als wichtige Lebensräume für das stark bedrohte Birkhuhn gelten.
Ausbau der Infrastruktur und Naturschutz
Geplant ist unter anderem die Verlegung der Talstation rund 100 Meter talwärts und die Bergstation etwa 220 Meter höher, ergänzt durch Pistenanpassungen an Bierenwang- und Walsergundabfahrt. „Es handelt sich hierbei nicht um Ersatzmaßnahmen, sondern um Neuschaffung von Ski-Infrastruktur, die den Vorgaben des Alpenplans widerspricht“, so Beran.
Selbst die Betreiber rechnen nach Angaben des LBV mit erheblichen Auswirkungen auf das Birkhuhn: Schneeverdichtung, Verlust von Winterlebensräumen, Störungen an Balzplätzen, Bauphase und Zerschneidung der Lebensräume könnten das Tier beeinträchtigen. „Daraus zu folgern, dass das Vorhaben unbedenklich sei, ist fachlich nicht nachvollziehbar und steht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen der Schutzgebiete“, erklärt Beran.
Weitere geplante Maßnahmen
Zusätzlich plant die Fellhornbahn weitere Projekte im Scheidtobel, die nicht Teil der aktuellen Genehmigungen sind, darunter ein neuer Schneiteich mit dreifach höherer Speicherkapazität beim Kanzelwandhaus und ein geplanter Swisscord-Lift. Der LBV fordert seit Beginn die Zusammenlegung aller Planungen in einem Verfahren, um die Gesamtwirkung auf alle Schutzgüter bewerten zu können. „Ohne die Gesamtwirkung aller Maßnahmen zu berücksichtigen, ist eine fundierte fachliche Beurteilung nicht möglich. Es wird eine Art Salamitaktik angewendet, um Einzelgenehmigungen zu erhalten, die in der Summe problematisch sind“, so Beran.
(Quelle: Pressemitteilung LBV – Landesbund für Vogelschutz in Bayern / Beitragsbild: Copyright re)


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