MĂŒnchen / Bayern – Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Bayern hat das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg entschieden, dass TikTok seine Website verbraucherfreundlicher gestalten soll. Im Fokus stehen Einstellungen zum Empfehlungssystem im âFĂŒr Dichâ-Feed und die Meldung rechtswidriger Inhalte, die bislang fĂŒr Nutzer schwer auffindbar waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.
Versteckte Einstellungen und Meldefunktionen im Fokus
Im Zentrum der Klage stand unter anderem das Empfehlungssystem der Plattform, das standardmĂ€Ăig auf der Auswertung persönlicher Nutzerdaten (âProfilingâ) basiert. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Bayern sehen viele Nutzer Inhalte, die auf bisherigen Interessen beruhen. Verbraucher mĂŒssen aber die Möglichkeit haben, Inhalte auch ohne diese Auswertung angezeigt zu bekommen. Zwar bietet TikTok eine nicht-personalisierte Variante an â diese sei fĂŒr Verbraucher jedoch bislang kaum auffindbar.
âDas Urteil ist ein groĂer Erfolg. Die Auswahlmöglichkeiten dĂŒrfen nicht in UntermenĂŒs verborgen sein. Verbraucher mĂŒssen die Profilbildung einfach ausschalten können, ohne sich durch unĂŒbersichtliche Einstellungen klicken zu mĂŒssenâ, erklĂ€rt Tatjana Halm, Referatsleiterin Recht und Digitales bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Auch das Verfahren zur Meldung rechtswidriger Inhalte erfĂŒlle nicht die gesetzlichen Vorgaben. Zwar existiere eine Meldefunktion, doch nur ĂŒber eine versteckte Option könnten Nutzer ihre Kontaktdaten angeben und so eine RĂŒckmeldung vom Anbieter erhalten. âEs muss fĂŒr Verbraucher möglich sein, eine Antwort auf ihre Beschwerden zu erhalten. Sie dĂŒrfen nicht im Nirgendwo verschwindenâ, betont Halm.
Das Gericht kritisierte besonders, dass der korrekte Meldeweg im AuswahlmenĂŒ verborgen war. Nur dieser Weg löse ein offizielles Verfahren nach dem DSA aus, bei dem die Angabe von Kontaktdaten möglich ist.
Was Verbraucher jetzt wissen sollten
âFĂŒr Verbraucher bedeutet das Urteil mehr Transparenz und mehr Selbstbestimmtheit bei der Nutzung sozialer Medienâ, erklĂ€rt Halm. TikTok muss jetzt nachbessern. Nutzer sollten die vorhandenen Einstellungs- und Meldemöglichkeiten aktiv nutzen: Wer nicht durchleuchtet werden möchte, kann den personalisierten Feed deaktivieren und sieht vielfĂ€ltigere Inhalte.
Gleichzeitig stĂ€rkt die Angabe von Kontaktdaten die Position der Nutzer: Sie können nachvollziehen, ob und wie ihre Beschwerden bearbeitet werden, da Anbieter zur RĂŒckmeldung verpflichtet sind.
Das Urteil des OLG Bamberg (Az.: 3 UKl 5/25 e) ist noch nicht rechtskrÀftig.
(Quelle: Pressemitteilung Verbraucherzentrale Bayern / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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