Rosenheim – Nach Diskussionen rund um das neue Wehrdienstgesetz ruft ein Bündnis in Rosenheim für den 8. Mai zu Schulstreiks auf. Hintergrund sind die verpflichtende Musterung junger Männer ab dem Jahrgang 2008 und die seit Jahresbeginn geltende Regel, dass Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorher bei der Bundeswehr anmelden müssen.
In den vergangenen Tagen ist die Diskussion um Änderungen im deutschen Wehrdienstrecht erneut aufgeflammt. Nach dem neuen Gesetz müssen Männer im Alter zwischen 17 und 45 Jahren Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr melden.
Aufruf zu Schulstreiks am 8. Mai
Das Bündnis „Gegen Wehrpflicht Rosenheim“ hat vor diesem Hintergrund für den 8. Mai zu Schulstreiks und Protesten aufgerufen. Schülerinnen und Schüler in Stadt und Landkreis Rosenheim werden darin aufgefordert, Streikkomitees an ihren Schulen zu gründen und den Unterricht an diesem Tag zu bestreiken.
Ein Vertreter des Bündnisses erklärte in wörtlicher Rede, junge Menschen würden nicht dazu verpflichtet werden wollen, „das Töten zu lernen“ und kritisierte, dass Investitionen in Militär und Ausbildung statt in Bildung und soziale Zukunftschancen fließen sollten.
Kritik an der Auslandsreise-Regelung
In der Pressemitteilung wird auch die Genehmigungspflicht für längere Auslandsaufenthalte thematisiert. Ein junger Mann aus Rosenheim äußerte, es habe „nichts mehr mit Freiheit zu tun“, dass Aufenthalte künftig von der Bundeswehr genehmigt werden müssten. D
Bündnisaufruf zur Beteiligung
Das Bündnis ruft neben Schülern auch Auszubildende, Studierende und Eltern dazu auf, sich am bundesweiten Streiktag zu beteiligen. In der Pressemitteilung wird auf vergangene Proteste verwiesen, bei denen nach Angaben des Bündnisses mehrere zehntausend junge Menschen in Deutschland nicht am Unterricht teilgenommen hätten, sondern für Freiheit und Frieden demonstrierten.
Hintergrund zur aktuellen Rechtslage
Die Musterung junger Männer ab dem 17. Lebensjahr ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Meldepflicht für längere Auslandsaufenthalte ist im Wehrdienstgesetz festgeschrieben, wurde aber zuvor nur im Spannungs- und Kriegsfall angewendet. Seit Jahresbeginn ist die Regelung grundsätzlich auch in Friedenszeiten in Kraft. Laut Bundeswehr sollen die Vorschriften aktuell noch praktisch ausgearbeitet werden, sodass in der Praxis viele Anträge zunächst als genehmigt gelten, bis Verwaltungsvorschriften finalisiert sind.
(Quelle: Pressemitteilung des Bündnisses „Gegen Wehrpflicht Rosenheim“; Hintergrundinformationen aus Medienberichten zur Rechtslage / Beitragsbild: Symbolfoto re


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