Nußdorf am Inn – Eine größere Sammelaktion von Bärlauch hat jüngst im Gemeindebereich Nußdorf (Landkreis Rosenheim) die Polizei beschäftigt. Auslöser waren mehrere Hinweise auf Personen, die in einem Waldstück bei Guggenau Wildpflanzen in größerem Umfang ernten sollten. Vor Ort bestätigte sich der Verdacht.
Eine Streife der Polizeiinspektion Brannenburg traf insgesamt neun österreichische Staatsbürger an, die gemeinsam Bärlauch sammelten. In mehreren Müllsäcken hatten sie bereits rund 60 Kilogramm der Pflanzen zusammengetragen.
Nach Angaben der Personen lag eine Erlaubnis des Grundstückseigentümers vor, was sich nach Rücksprache mit diesem auch bestätigte.
Allerdings reicht diese Zustimmung allein nicht aus: Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist für die gewerbsmäßige Entnahme wild wachsender Pflanzen zusätzlich eine Genehmigung der Naturschutzbehörde erforderlich. Diese konnte nicht vorgelegt werden.
Gegen alle Beteiligten wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der bereits gesammelte Bärlauch wurde sichergestellt und nach Abstimmung mit der Naturschutzbehörde an den Grundstückseigentümer übergeben.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Sammeln von Wildpflanzen und Pilzen in geringen Mengen für den Eigenbedarf erlaubt ist. Für größere, insbesondere gewerbliche Mengen sind jedoch immer sowohl die Zustimmung des Grundstückseigentümers als auch die Genehmigung der Naturschutzbehörde notwendig.
(Quelle: Pressemitteilung Polizeiinspektion Brannenburg / Beitragsbild: Symbolfoto re)


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